OVG weist Antrag gegen Erweiterung der Fußgängerzone in Saarbrücken zurück

Die Anwohnerin, die die Erweiterung der Fußgängerzone am St. Johanner Markt in Saarbrücken verhindern wollte, ist gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht wies ihren Antrag als unbegründet zurück.

Die Fußgängerzone rund um den St. Johanner Markt soll größer werden. Dagegen hatte sich eine Anwohnerin mit einem Normenkontrollantrag vor dem Oberverwaltungsgericht gewehrt.

Die Frau verwies darauf, dass sie schwer gehbehindert sei und deshalb darauf angewiesen sei von Dritten abgeholt und gebracht werden zu können. Ein problemloses Anfahren der Wohnung sei aber durch die Sicherung der Straße durch Poller nicht mehr möglich. Sie hatte deshalb versucht, einen Abwägungsfehler geltend zu machen.

Öffentliche und private Auswirkungen ausreichend berücksichtigt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Antrag der Frau nun zurückgewiesen. Es sei kein Abwägungsfehler erkennbar, begründete das Gericht die Entscheidung. Der Stadtrat habe die öffentlichen und privaten Belange, die von der Planungsentscheidung betroffen seien, angemessen berücksichtigt.

In dem Bebauungsplan werde ausführlich ausgeführt, wie jederzeit Fahrzeuge an die Anwesen zu- und abfahren könnten, wenn Anwohner darauf angewiesen seien von einer weiteren Person abgeholt zu werden. Das Ordnungsamt soll in diesen Fällen eine Ausnahmegenehmigung oder Sonderzufahrtserlaubsnis erteilen.

Für Notdienste seien Funksender und Schlüsselschalter angedacht. Die Einzelheiten könnten auch in nachfolgenden Genehmigungsverfahren geklärt werden.

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