Cyberbunker-Fall: BGH bestätigt Haftstrafen für Angeklagte
Ein unterirdisches Rechenzentrum in Traben-Trarbach, über das Kriminelle illegale Geschäfte abwickelten: 2021 verurteilte das Landgericht Trier die Betreiber des sogenannten Cyberbunkers zu Freiheitsstrafen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nun bestätigt.
Im Revisionsverfahren um den sogenannten "Cyberbunker-Prozess" hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag seine Entscheidung verkündet und die Haftstrafen gegen die Angeklagten bestätigt.
Das Landgericht Trier hatte Ende 2021 acht Menschen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung – mit dem Ziel, Server zur Verfügung zu stellen, über die illegale Geschäfte im Darknet abgewickelt werden konnten – zu Freiheitsstrafen verurteilt. Erstmals hatten in Deutschland Betreiber krimineller Plattformen im Darknet vor Gericht gestanden.
Revisionen verworfen
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und die Verteidiger der Angeklagten hatten anschließend Revision beim BGH eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft wollte erreichen, dass die Angeklagten auch wegen Beihilfe zu den verschiedenen Haupttaten, die über das Darknet organisiert wurden, verurteilt werden.
Die Angeklagten forderten dagegen Freisprüche – sie seien für die Inhalte der von ihnen betriebenen Server nicht verantwortlich gewesen.
Die Revisionen gegen das Urteil wurden nun größtenteils verworfen. Der dritte Strafsenat am BGH verschärfte stattdessen die Schuldsprüche dahingehend, dass die Vereinigung "auf besonders schwere Straftaten gerichtet" gewesen sei.
Rund 250.000 Straftaten über die Server
Der Fall um den Cyberbunker von Traben-Trarbach hatte für großes Aufsehen gesorgt, als Hunderte Polizisten im Herbst 2019 das hochgesicherte Rechen- und Datenverarbeitungszentrum in einer früheren Nato-Bunkeranlage aushoben. Sie stellten 886 physische und virtuelle Server mit zwei Millionen Gigabyte Daten sicher.
Unter dem Firmennamen "Cyberbunker" warben die Betreiber damit, das Datenzentrum sei vor einem staatlichen Zugriff sicher. Für 2000 Euro pro Jahr konnten Kunden anonym eine Webpräsenz mieten. Dabei wurden unter anderem Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro und Falschgeldgeschäfte abgewickelt, es ging aber auch um Cyberangriffe. Über die Server sollen rund 250.000 Straftaten begangen worden sein.
Hauptangeklagter zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt
Rädelsführer war nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ein Niederländer, der den alten Bunker im Jahr 2013 für 450.000 Euro gekauft hatte. Er wurde vom Landgericht Trier zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Weitere sechs Angeklagte erhielten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten.
Den achten Beschuldigten verurteilten die Trierer Richter zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 12.09.2023 berichtet.