Schuldfähigkeits-Gutachten im Cold Case-Doppelmordprozess in Völklingen

Angeklagter in Doppelmord-Prozess laut Gutachten schuldfähig

Barbara Spitzer   29.04.2025 | 20:24 Uhr

Im Prozess um einen Doppelmord in Völklingen, der mittlerweile fast 30 Jahre zurückliegt, ist am Dienstag ein Gutachten vorgestellt worden. Demnach hat der Angeklagte eine antisoziale Persönlichkeitsstörung. Diese wirke sich aber nicht auf seine Schuldfähigkeit aus, seine Drogensucht hingegen eventuell schon.

Der Cold-Case-Prozess um den Doppelmord an einem Ehepaar in Völklingen ist auf der Zielgeraden. Trotz vieler Erinnerungslücken von Zeugen fast 30 Jahre nach der Tat geht die Nebenklage weiterhin von einer Verurteilung des Angeklagten aus. Besonders belastend sei dessen DNA-Spur an einem der beiden Opfer.

„Wir haben festgestellt, dass beim männlichen Tatopfer eine hohe Konzentration an DNA des Angeklagten unter Fingernägeln zu finden war. Diese kann nicht durch einen Händedruck entstanden sein, sondern deutet auf ein Kampfgeschehen hin“, sagte Rosetta Puma, Rechtsanwältin einer Nebenklägerin.

Drogensucht möglicherweise strafmildernd

Die Anklage wirft dem 70-Jährigen vor, das Paar erschlagen zu haben, um an Bargeld für seine Drogensucht zu kommen. Der Angeklagte weist das zurück. Laut einem Gutachter hat er eine antisoziale Persönlichkeitsstörung, sei deshalb aber nicht vermindert schuldfähig.

Strafmildernd könnte sich jedoch seine Drogensucht auswirken. Ihm droht eine Verurteilung wegen zweifachen Mordes sowie wegen achtfachen versuchten Mordes, weil er in dem Mietshaus Feuer gelegt haben soll. Das Urteil wird am 21. Mai erwartet.

Über dieses Thema hat auch der "aktuelle bericht" im SR Fernsehen am 29.04.2025 berichtet.


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