Bereits 470 verhängte Strafen wegen Cannabis nach Teil-Legalisierung erlassen
Seitdem der Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland legal ist, müssen viele verhängte Strafen neu bewertet werden. Im Saarland sind dadurch etwa 470 Strafen bereits erlassen worden.
Seit inzwischen zwei Monaten ist der Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland legal. Das hat auch Auswirkungen auf die Justiz im Saarland: Tausende Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mussten nochmal geprüft werden.
Wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nun mitteilte, sind inzwischen rund 470 Strafen nach der Teil-Legalisierung von Cannabis im Saarland erlassen worden.
Straferlass vor allem wegen Cannabis-Besitzes
Meist handelte es sich bei den jetzt straffreien Fällen um Delikte, bei denen es um den Besitz von Cannabis ging - der jetzt nach der neuen Regelung in bestimmten Mengen zum Eigenkonsum erlaubt ist. Die Nachbearbeitung dieser Fälle sei nahezu abgeschlossen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. In den meisten Fällen sei es um Geldstrafen gegangen. Der Straferlass hatte für zwei Menschen im Saarland aber auch zur Folge, vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen zu werden.
Hinzu kämen mehr als 330 sogenannte Mischfälle, in denen jemand wegen verschiedener Delikte verurteilt worden sei. Hier müsse die Strafe reduziert werden, weil etwa der Besitz und Anbau von Cannabis nach der Teil-Legalisierung jetzt wegfalle. Die Nachbearbeitung dieser Fälle steht nach Angaben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken noch am Anfang.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 01.06.2024 berichtet.