Prozess wegen Steuerhinterziehung: Apotheker legt Revision ein
Weil er rund drei Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben soll, soll ein saarländischer Apotheker für fünf Jahre ins Gefängnis – so das Urteil Mitte Dezember. Dagegen hat der Mann nun jedoch Revision eingelegt. Er und seine Mitangeklagten bestreiten die Vorwürfe.
Das Urteil gegen einen saarländischen Apotheker wegen Steuerhinterziehung ist nicht rechtskräftig geworden. Der Pharmazeut hat Revision eingelegt, wie das Landgericht auf SR-Anfrage mitteilte. Er war Mitte Dezember zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er nach Überzeugung der Richter dem Fiskus rund drei Millionen Euro an Abgaben vorenthalten hat.
Auch Mitangeklagte plädieren auf Freispruch
Hintergrund war laut Urteil ein Geflecht von Scheinfirmen in Luxemburg, mit denen Rabatte beim Medikamenteneinkauf verschleiert worden sein sollen. Auch der mitangeklagte Steuerberater und ein Geschäftsmann haben laut Landgericht Rechtsmittel eingelegt. Sie waren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt worden.
Die Verteidiger aller drei Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Die Vorwürfe der Anklage seien haltlos.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 06.01.2025 berichtet.