Prozess wegen Feuerattacke: Angeklagter will Pfefferspray nicht angezündet haben
Im Prozess wegen der beinahe tödlichen Feuerattacke auf einen 48-Jährigen im Neunkircher Postpark hat der Angeklagte am Donnerstag ein Teilgeständnis abgelegt. Der 32-Jährige ließ durch seinen Verteidiger erklären, dass er dem Opfer zwar Pfefferspray ins Gesicht gesprüht habe, dieses aber nicht angezündet habe.
Der Angeklagte im Prozess zu der beinahe tödlichen Feuerattacke auf einen 48-Jährigen im Neunkircher Postpark hat den Vorwurf des versuchten Mordes zurückgewiesen. Vor dem Landgericht räumte der 32-Jährige am Donnerstag allerdings ein, sich der Körperverletzung schuldig gemacht zu haben.
Sein Verteidiger erklärte, dass es vor der Tat zunächst zu einem Streit gekommen sei. Dabei habe das spätere Opfer seinen Mandanten am Hals gepackt. Dafür habe er sich rächen wollen und sei deshalb in den Postpark zurückgekehrt.
Dem 48-Jährigen habe er Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Das Spray habe sich dann ohne sein Dazutun entzündet. Möglicherweise habe das Opfer eine Zigarette geraucht oder Heroin erhitzt.
Mehrere Zeugen trotz Ladung nicht erschienen
Der Prozess gegen den 32-Jährigen hat am Donnerstag mit der Verlesung der Anklage und der Vernehmung erster Zeugen begonnen. Die Beweisaufnahme gestaltete sich dabei schwierig. Mehrere Zeugen waren trotz Ladung nicht erschienen – darunter auch das Opfer.
Zu dem Vorfall war es im August vergangenen Jahres im Neunkircher Postpark gekommen, der als Treffpunkt der Drogenszene gilt. Bei der Attacke war das Opfer lebensgefährlich verletzt worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord vor – die Tat sei heimtückisch und grausam gewesen. Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 23.01.2025 berichtet.