Angeklagter in Corona-Betrugsprozess überraschend freigesprochen
Der Prozess um einen mutmaßlichen Coronatestbetrug hat am Mittwoch für eine Überraschung gesorgt. Der 37-jährige Angeklagte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen. Die Beweismittel gegen den Beschuldigten hätten nicht ausgereicht.
Coronatests abrechnen, die gar nicht stattgefunden haben: Diese Betrugsmasche ist bei den allermeisten der laufenden Ermittlungsverfahren eigentlich Standard. Dem 37-jährigen Angeklagten in dem Corona-Betrugsprozess hatte die Staatsanwaltschaft aber einen noch dreisteren Betrug vorgeworfen. Er soll nämlich gleich ganze Testzentren – in Merzig, Homburg und Saarlouis – frei erfunden haben.
Krankenkasse hatte Geld nicht ausgezahlt
Dafür hatte er laut Anklage gefälschte Registrierungsschreiben der jeweils zuständigen Gesundheitsämter vorgelegt. Gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung hatte er dann von April bis Juli 2022 an die 100.000 Tests abgerechnet und dafür rund 870.000 Euro in Rechnung gestellt.
KV aber hatte offenbar Lunte gerochen, zahlte das Geld nicht aus. Deshalb war auch lediglich versuchter Betrug angeklagt – aber auch der war nicht nachweisbar.
Beweise nicht ausreichend
So war die IP-Adresse, mit der die Anträge eingereicht worden waren, dem Mann nicht eindeutig zuzuordnen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn trotzdem angeklagt, beantragte am Mittwoch dann jedoch selbst Freispruch. Zuvor hatte er sich erstmals eingelassen und den Betrug bestritten.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 06.11.2024 berichtet.