Eine Tüte mit Verpackungsmüll einer Gruppe grillender Parkbesucher hängt an einem Baum (Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder)

Deutlich höhere Strafen: Fast 30 Umweltsünder nach neuem Bußgeldkatalog bestraft

  07.12.2024 | 18:52 Uhr

29 Umweltsünder wurden seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs im Saarland zur Kasse gebeten. Die deutlich höheren Bußgelder gelten seit dem Sommer vergangenen Jahres.

Wilde Müllablagerungen, illegale Rodungen – aber auch Lärm und Abgase über den Grenzwerten: Wer gegen Umweltschutzauflagen verstößt, muss seit Juli 2023 im Saarland mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.

Seither haben die Behörden im Saarland insgesamt 29 Bußgeldbescheide erlassen, wie das Umweltministerium auf SR-Anfrage mitteilte. Neun Bußgelder seien im Bereich Naturschutz und 20 wegen Verstößen bei der Abfallentsorgung, dem Immissionsschutz und dem Gewässerschutz verhängt worden.

Strafen wegen Rodungen und Wildcampen

Dabei ging es unter anderem um Wildcampen oder Rodungen im unzulässigen Zeitraum. In einem Fall von unzulässigen Rodungen wurde auch das höchste Bußgeld – ein Betrag im vierstelligen Bereich – verhängt. Bei Verstößen gegen den Gewässerschutz wurden mehrfach 300-Euro-Bußgelder verhängt, ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz zog 500 Euro Bußgeld nach sich.

Je nach Vergehen sind auch deutlich höhere Bußgelder möglich: Wer etwa ein altes Auto im Fluss oder einem Weiher entsorgt, kann mit bis zu 50.000 Euro belangt werden. Früher lag der Höchstbetrag für dieses Vergehen bei 7500 Euro.

Bußgeldrahmen teils 300 Mal höher

In einigen Bereichen sind die möglichen Bußgelder teils 300 Mal so hoch wie früher. Musste man früher mit höchstens 100 Euro Bußgeld rechnen, wenn man Papier oder Picknickabfälle ins Wasser warf, ist das heute die Mindeststrafe. Die Höchstgrenze liegt nun bei 30.000 Euro.


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