Wahl mit dem Bleistift: Landeswahlleitung schließt Manipulation aus

Bei Wahlen wie den Europa- und Kommunalwahlen dürfen Menschen ihr Kreuz auch mit einem Bleistift machen. In sozialen Medien wittern einige dahinter ein Einfallstor für Wahlfälschungen. Die Landeswahlleitung bezieht Stellung.

Für die ersten Schreibversuche in der Schule haben Bleistifte einen großen Vorteil: Wenn etwas schiefgeht, kann es dank Radiergummi schnell und leicht korrigiert werden. Genau diese Eigenschaft macht diese Stifte für viele offizielle Dokumente aber ungeeignet: Weil sichergestellt werden soll, dass sie im Nachhinein nicht verändert werden können, müssen sie mit (Schreib-)Geräten ausgefüllt werden, die „dokumentenecht“ sind. Die Einträge dürfen etwa nicht spurlos zu entfernen sein.

Bei Wahlzetteln gilt das jedoch nicht. Laut Landeswahlleitung ist zum Ausfüllen der Wahlzettel jede Art von funktionsfähigem Schreibstift zulässig, auch Bleistifte. Es müsse lediglich deutlich erkennbar sein, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll.

Das heißt: Auch bei den Stichwahlen am 23. Juni dürfen saarländische Wählerinnen und Wähler zahlreiche Kreuzchen mit dem Bleistift machen.

Bleistifte haben einen Vorteil

In den Wahlkabinen müssen Stifte ausliegen, die Wähler können aber auch mitgebrachte Stifte nutzen. Bleistifte haben laut Landeswahlleitung sogar einen Vorteil: Beim Falten des Stimmzettels bildeten sich keine Abdrucke, die zu Zweifeln an der Eindeutigkeit führen könnten.

Aber könnten Bleistift-Kreuze nicht im Nachhinein ausradiert und an eine andere Stelle gesetzt werden? Das vermuten Nutzer sozialer Medien immer wieder, auch auf der SR info-Facebook-Seite. Dort heißt es zum Beispiel:

Die AfD hat noch zu wenig Stimmen bekommen. Aber da die Kreuze ja mit Bleistift gemacht worden sind, will ich nicht wissen, wie viel radiert wurde.

Vermutlich haben alle Wähler ihr Kreuz mit einem Bleistift gesetzt. Offene Türen für Wahlfälschungen.

Genau das schließt die Landeswahlleitung aber aus. Sie teilte dem SR mit, dass bei den Wahlvorständen, die Stimmen auszählen, Vertreter verschiedener Parteien und Wählergruppen dabei seien.

"Des Weiteren sind die Wahlhandlung sowie die Auszählung der abgegebenen Stimmen öffentlich, sodass die Gefahr der Manipulation von mit Bleistiften gekennzeichneten Stimmzetteln durch Dritte ausgeschlossen ist.“

Keine Fälle nachträglicher Wahlmanipulation bekannt

Der Landeswahlleiterin seien auch keine Fälle bekannt, in denen mit Bleistift ausgefüllte Stimmzettel im Nachhinein verändert wurden. Auch sonstige Fälle, in denen im Nachhinein Stimmzettel manipuliert wurden, seien nicht bekannt.

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