Immer wieder werden bundesweit Polizist:innen auffällig, die in Chatgruppen verfassungsfeindliche Symbole posten und Migrant:innen diffamieren. Selten werden solche Vorfälle gemeldet, obwohl alle Polizist:innen einen Eid geschworen haben, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Wie schwerwiegend ist das Problem? Innenminister und Polizeigewerkschaft sprechen von „Einzelfällen“.
Reporter Sebastian Bellwinkel trifft Insider:innen, die offizielle Beteuerungen in Frage stellen. Ein Kriminalhauptkommissar berichtet von bewusstem „Racial Profiling“, das ja gesetzlich verboten ist. Ein Polizist mit Migrationsgeschichte erzählt von rassistischen Diffamierungen und Vertuschungsversuchen durch eine Vorgesetzte. Ein Polizeidirektor kritisiert die mangelhafte Fehlerkultur innerhalb der Hierarchien. Alles nur Einzelfälle? Es geht es auch um die zunehmende Nähe einiger Polizist:innen zur AfD. Insider:innen sprechen von einem spürbaren „Rechtsruck“. Doch die Erforschung „politischer Einstellungen in der Polizei ist generell ein schwieriges Thema“, sagt Kriminologe Prof. Tobias Singelnstein. Lobbyist:innen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) erklären, strukturelle Probleme bei der Polizei, die rassistisches Verhalten begünstigten, gebe es nicht. Doch die Insider:innen der Polizei widerlegen diese Behauptung. Außerdem verhindert die DPolG eine unabhängige Forschung.
Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.
Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.
Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.
Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.
Der Link öffnet eine Internetseite außerhalb des Angebots des SR. Der SR ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich. Es kann sich dabei auch um ein Bezahlangebot handeln.