Mit Essigessenz getötet: Muss Angeklagte dauerhaft in Psychiatrie?

Mit Essigessenz getötet: Muss Angeklagte dauerhaft in Psychiatrie?

Thomas Gerber   29.04.2024 | 17:14 Uhr

Die 39-Jährige, die ihrer Mitbewohnerin im Mai vergangenen Jahres in Schmelz Essigessenz eingeflößt und sie dadurch getötet haben soll, wird vermutlich dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Diese Empfehlung gab am Montag die psychiatrische Gutachterin. Der Verteidiger geht weiterhin von der Unschuld seiner Mandantin aus.

Zur Tatzeit sei die Angeklagte vermindert schuldfähig gewesen - möglicherweise aufgrund des Konsums von Amphetamin habe die 39-Jährige eine aggressive Grundstimmung gehabt. So sei es zu der schrecklichen Tat in der Wohnung in Schmelz gekommen, in der das Sozialamt die beiden Frauen gemeinsam untergebracht hatte.

Gutachterin sieht Wiederholungsgefahr

Die psychiatrische Gutachterin kam zu dem Ergebnis, dass die Beschuldigte an einer psychischen Dauerstörung leidet. Deshalb sei eine Wiederholungswahrscheinlichkeit gegeben und die Beschuldigte müsse in der Forensik untergebracht werden.

Laut Gerichtsmedizin hatte die 39-Jährige ihrer Mitbewohnerin circa 50 Milliliter Essigessenz eingeflößt, was zu Verätzungen in Mund, Rachen und Speiseröhre und letztlich zum Tod führte.

Verteidigung schließt Selbstmord nicht aus

Zuvor soll es zwischen den beiden psychisch kranken Frauen zum Streit über angeblich gestohlenes Essen gekommen sein. Ein Nachbar hatte den Streit mit dem Handy mitgeschnitten. "Mach‘s Maul auf", ist durch die offene Wohnungstür auf dem Video zu hören.

Der Verteidiger der 39-Jährigen setzt trotzdem weiter auf Freispruch. Ein Selbstmord sei nicht auszuschließen. Der Prozess wird Ende Mai fortgesetzt.

Über dieses Thema berichtete die SR info Rundschau am 29.04.2024.


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