Datenschützer bitten Homburger OB zur Kasse
Im Zusammenhang mit der so genannten Spitzelaffäre beim Homburger Baubetriebshof hat das unabhängige Datenschutzzentrum des Saarlandes einen Bußgeldbescheid gegen SPD-Oberbürgermeister Schneidewind verhängt. Das Landesdatenschutzzentrum wollte sich zu den Vorgängen nicht äußern.
Wie die Stadtverwaltung dem SR bestätigte, sei ein entsprechendes Schreiben bei Schneidewind privat in der vergangenen Woche eingegangen. Über die Höhe des Bußgelds, das wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei der Überwachung von Baubetriebshofmitarbeitern ergangen sei, machte der Stadtsprecher keine Angaben. Der Oberbürgermeister habe lediglich von einer „kleineren Summe“ gesprochen. Er lasse nun prüfen, ob er gegen das Bußgeld Widerspruch einlegen werde.
Das Landesdatenschutzzentrum wollte sich zu den Vorgängen nicht äußern. Es bestätigte lediglich, dass gegen Schneidewind ein Verfahren laufe. Weitere Angaben seien aus „verfahrensrechtlichen Gründen“ derzeit nicht möglich.
Disziplinarverfahren gilt als sicher
Wie der SR weiter erfahren hat, erwartet die Stadtverwaltung am Dienstag den Eingang des Prüfberichts der Kommunalaufsicht. Es gilt als sicher, dass gegen Schneidewind ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, da er den Auftrag an das Düsseldorfer Detektivbüro ohne Beteiligung des Stadtrats erteilt hatte. Gleichzeitig war am Montag bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft die Rolle Schneidewinds überprüfen wird. Die Behörde teilte dem SR mit, dass der zuständige Staatsanwalt den Prüfbericht der Kommunalaufsicht anfordern werde. Sollte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Schneidewind einleiten, würde das Disziplinarverfahren automatisch ruhen.
Die von Schneidewind angeordnete Überwachung von Mitarbeitern des Baubetriebshofs durch ein Detektivbüro aus Düsseldorf hatte rund 330.000 Euro gekostet, wovon die Stadt bereits einen Großteil bezahlt hat. CDU, Linke und Grüne im Stadtrat erwägen Schadensersatzforderungen gegen Schneidewind.