Einreiseverweigerung während Corona war rechtens
Die Verweigerung der Einreise eines Franzosen ins Saarland kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie war rechtens. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz wies die Klage eines Mannes ab, der regelmäßig den Grenzübergang Saarbrücken-Güdingen nutzt.
Anfang Mai 2020 hatte die Bundespolizei einem Mann aus dem Département Moselle die Einreise ins Saarland verweigert, als er zum Einkaufen die Grenze überquerte. Der Mann hatte sich gerichtlich dagegen gewehrt. Er sah sich aufgrund seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert.
Einreise kann aus gesundheitlichen Gründen verweigert werden
Nachdem zunächst das Koblenzer Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen hatte, scheiterte der Mann nun auch in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (Az.: 7 A 10719/21.OVG).
Das Gericht verweist auf §6 des EU-Freizügigkeitsgesetzes, wonach eine Einreise aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit verweigert werden kann – wobei bei gesundheitlichen Gründen die Einschränkung gilt, dass es sich zum Beispiel um "Krankheiten mit epidemischen Potenzial" handeln müsse.
Genau darum habe es sich bei Covid-19 gehandelt – daher sei die Einreiseverweigerung damals verhältnismäßig gewesen. Zum Zeitpunkt der Einreise sei außerdem die Infektionslage im Département Moselle, dem Wohnort des Klägers, besonders kritisch gewesen.
Einreisen zeitweilig nur mit triftigem Grund
Am 16. März 2020 waren für rund drei Monate Grenzkontrollen eingeführt worden – von den 35 Grenzübergängen vom Saarland nach Frankreich und Luxemburg waren zeitweilig nur noch sechs geöffnet; an allen anderen Stellen war der Grenzübertritt illegal.
Einreisen durfte nur, wer einen triftigen Grund hatte und etwa zum Arbeiten nach Deutschland musste. Zeitweilig gab es mehr als 500 Zurückweisungen täglich.
Rehlinger: Grenzschließung darf sich nie wiederholen
Im Nachhinein bezeichnete die Landesregierung diese Grenzschließungen als Fehler. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hatte zuletzt noch einmal betont, dass sich Grenzschließungen nicht mehr wiederholen dürften.
Über dieses Thema berichteten die SR-Hörfunknachrichten am 23.12.2022.