Angeklagter im Cybertrading-Prozess zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Angeklagter im Cybertrading-Prozess zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Niklas Resch   15.01.2025 | 17:43 Uhr

In einem Betrugsprozess hat das Landgericht Saarbrücken einen falschen Telefonberater zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte Mitglied einer internationalen Bande war. Er habe sich an einer gewerbsmäßigen Betrugsmasche mit dem gezinkten Online-Finanzportal beteiligt.

Mehr als 700.000 Euro Schaden bei gut 100 Geschädigten aus ganz Deutschland – darunter auch einer aus dem Saarland. Dafür ist Abnor H. aus Sicht der Richter verantwortlich. Der höchste Einzelschaden lag demnach bei 50.000 Euro. Insgesamt geht es bei der Tätergruppierung um Millionensummen. Sein früherer Chef war schon rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Entschuldigung bei Opfern strafmildernd

Laut Gericht hat H. mit hoher krimineller Energie von April 2017 bis Februar 2018 von einem Callcenter im Kosovo aus Anleger zu Einzahlungen beim Finanzportal Option888 verleitet und ihnen gute Gewinne versprochen. Er habe quasi seine ganze Arbeitszeit in Betrug gesteckt.

Strafmildernd wirkte sich laut Gericht aus, dass der Angeklagte Ersttäter war und sich bei den Opfern entschuldigt hatte.

Urteil im Cybertrading-Prozess
Video [SR.de, (c) SR, 15.01.2025, Länge: 01:05 Min.]
Urteil im Cybertrading-Prozess

Verteidigung erwägt Revision

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von sechs Jahren gefordert. Die Verteidigung sprach von einem harten Urteil. Sie hatte zwei Jahre und neun Monate gefordert und erwägt nun, Revision einzulegen. Hauptkritik ist demnach, dass eine andere Verurteilung von H. nicht genügend angerechnet worden sei. Dieser war wegen derselben Betrugsmasche an Anlegern in Österreich dort schon zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Über dieses Thema berichten auch die SR info Nachrichten im Radio vom 15.01.2025.


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