Drei-Stufen-Test (Foto: ARD)

Grundlagen zum Drei-Stufen-Test

 

Der Medienstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, neue Telemedienangebote oder die wesentlichen Änderungen eines bereits bestehenden Telemedienangebots einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sogenannten "Drei-Stufen-Test", zu unterziehen. In den Konzepten werden die Ziele, Aufgaben und Inhalte der Telemedienangebote beschrieben.

Die Prüfung und Genehmigung erfolgt durch die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Kernbestandteil des Verfahrens ist die Prüfung der „drei Stufen“:

  • 1. Stufe: Inwieweit entspricht das Angebot oder die wesentliche Änderung den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft?
  • 2. Stufe: In welchem Umfang trägt das Angebot oder die wesentliche Änderung in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb bei?
  • 3. Stufe: Welcher finanzielle Aufwand ist für das Angebot oder die wesentliche Änderung erforderlich?

Bei der Prüfung sind Quantität und Qualität der vorhandenen frei zugänglichen Angebote, die marktlichen Auswirkungen des geplanten Angebots sowie dessen meinungsbildende Funktion angesichts bereits vorhandener vergleichbarer Angebote, auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zu berücksichtigen.

Dreistufentest für das Telemedienänderungskonzept des Saarländischen Rundfunks abgeschlossen

Der Rundfunkrat des SR hat das von Intendant Martin Grasmück vorgelegte "Telemedienänderungskonzept für das Telemedienangebot des SR" in seiner Sitzung am 28. November 2022 genehmigt. Die Staatskanzlei des Saarlandes hat die rechtsaufsichtliche Prüfung ohne Beanstandungen abgeschlossen.

Mit der Genehmigung des Telemedienänderungskonzepts hat der Rundfunkrat festgestellt, dass die dargestellten wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots den Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Medienstaatsvertrag (MStV) entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind.

Das Telemedienänderungskonzept zum Download


Das Verfahren im Vorfeld


SR-Rundfunkrat eröffnet Drei-Stufen-Test-Verfahren für Telemedienänderungskonzept des SR

Die ARD aktualisiert 17 Telemedienkonzepte für Telemedienangebote innerhalb des Senderverbunds. Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks leitet gem. § 32 Abs. 4 – 7 Medienstaatsvertrag i. V. m. den Regeln zum Genehmigungsverfahren des SR für neue oder veränderte Telemedien und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme in der Fassung vom 17. Dezember 2019 ein Genehmigungsverfahren – den sogenannten „Drei- Stufen-Test“ –  für das vom Intendanten vorgelegte Telemedienänderungskonzept des SR ein.

Gisela Rink und Martin Gramück mit einer Druckversion des neuen Telemedienkonzept (Foto: SR/Pasquale D'Angiolillo)
Die Rundfunksratsvorsitzende Gisela Rink mit SR-Intendant Martin Grasmück am 13. Dezember 2021

Die wesentlichen Änderungen am bisher genehmigten Telemedienangebot betreffen insbesondere die Bereiche „online only“ / „online first“, Verweildauerkonzepte sowie die Rolle und Bedeutung von Drittplattformen.

SR-Rundfunkrat ruft Dritte zur Stellungnahme auf

Gemäß § 32 Abs. 5 Medienstaatsvertrag ist Dritten durch den Rundfunkrat in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens sechs Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der SR-Rundfunkrat hält eine Frist zur Stellungnahme Dritter von acht Wochen für angemessen.

Stellungnahmen hinsichtlich der wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots des SR können bis zum 8. Februar 2022 schriftlich an die Vorsitzende des Rundfunkrats, Frau Gisela Rink, gerichtet werden.

Die Stellungnahmen sind per E-Mail oder per Post an die Vorsitzende des Rundfunkrats, Frau Gisela Rink, unter folgender Adresse zu richten:

Saarländischer Rundfunk
Gremiengeschäftsstelle
Frau Gisela Rink
Funkhaus Halberg
66100 Saarbrücken

gremienbuero@sr.de


Auffordernung zur Abgabe einer Interessenbekundung

Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für die Erstellung eines Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen der wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots des SR

Der SR-Rundfunkrat sucht mit diesem nicht förmlichen Interessenbekundungsverfahren bis zum 18. Januar 2022 Unternehmen, Institute oder Freischaffende, die Interesse an der Erstellung eines Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen der wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots des SR haben.

Im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren werden die aussichtsreichsten Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert. Nach der Auswertung der Angebote einschließlich Bewertung der Angebote erhält der wirtschaftlichste Bieter den Zuschlag für die Erstellung des Gutachtens.


SR-Rundfunkrat beauftragt Deloitte Consulting GmbH

Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks hat am 7. März 2022 beschlossen, Deloitte Consulting GmbH, Rather Straße 49 g, 40476 Düsseldorf, mit der Erstellung eines medienökonomischen Gutachtens im Rahmen des Dreistufentests zu beauftragen. Der Gutachter hat die Auswirkungen der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des SR auf alle relevanten Märkte untersucht und bewertet. Das Gutachten ist fristgerecht vorgelegt worden.


Entscheidung des SR-Rundfunkrates

Der SR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 28. November 2022 die Genehmigung für das Telemedienänderungskonzept für die Telemedienangebote des SR beschlossen. Vor der endgültigen Genehmigung prüft die für den SR zuständige Rechtsaufsicht, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung wird das geprüfte und genehmigte Telemedienänderungskonzept veröffentlicht.



Abgeschlossene Drei-Stufen-Test-Verfahren

Der SR-Rundfunkrat hat zuletzt im Jahr 2010 die Telemedienkonzepte des SR-online.de und der ausschließlich im Internet verbreiteten Hörfunkprogramme im Rahmen des Drei-Stufen-Test genehmigt.


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