Zelt (Foto: pixabay.com/Pexels)
Wildcamping in Deutschland und Europa

Wildcamping klingt nach Abenteuer und Freiheit: Einfach raus und unterwegs sein, und wenn man ein schönes Plätzchen findet, stellt man da sein Zelt auf und bleibt, solange man will. Das ist aber nicht überall erlaubt. Wir checken, wie die Regeln in Europa sind.

In Deutschland

Wildes Campen ist in Deutschland generell verboten – überall. Aber am Ende gelten dann doch die verschiedenen Regelungen der Bundesländer. Das ist alles ziemlich unübersichtlich. Deswegen gibt es hier nur einen kleinen Einblick. Je nachdem wo ihr hinwollt, solltet ihr vorher auch noch einmal selbst die genaue Lage checken, am besten schaut ihr dazu die Naturschutz- und Waldgesetze des jeweiligen Bundeslands an.

Eine feste Regel ist auf jeden Fall, dass ihr in Naturschutzgebieten gar nicht campen dürft, also beispielsweise in Nationalparks. Und auch an Stränden oder in den Dünen dürft ihr kein Zelt aufstellen, denn auch die sind in Deutschland besonders geschützt. Und auch in Wäldern dürft ihr nicht einfach so campen. Auch hier ist das je nach Bundesland aber noch mal unterschiedlich geregelt. Für viele Wälder gilt aber sogar ein Verbot, nach dem sie nachts überhaupt nicht betreten werden dürfen.

Waldweg (Foto: SR/UNSERDING)

Es gilt aber auch: Auf einem privaten Grundstück könnt ihr euch die Erlaubnis des Besitzers holen. Wenn ihr die habt, dürft ihr dort ein Zelt aufstellen und übernachten. Wenn ihr keine Erlaubnis einholt, könnt ihr allerdings wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden.

Zelten in der „freien Landschaft“: Je nach Bundesland okay

Darf man in Deutschland also überhaupt abseits von Campingplätzen zelten? Auch hier gelten wieder unterschiedliche Standards. Außerhalb von besonders geschützten oder privaten Gebieten darf man in manchen Bundesländern sein Lager aufschlagen. In Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen und Berlin ist das Zelten in der „freien Landschaft“ nicht ausdrücklich verboten.

In Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und bei uns im Saarland hingegen schon, hier gilt ein Verbot ohne Ausnahme für das Wildzelten in freier Landschaft. In Bremen herrscht kein ausdrückliches Verbot, aber es ist verboten, auf Feldern zu zelten. In Brandenburg darf man zelten, wenn im jeweiligen Gebiet keine besonderen Schutzvorschriften bestehen und sie „privatrechtlich dazu befugt sind“. Das heißt, der Besitzer (das kann auch das Bundesland oder der Staat sein), muss die Erlaubnis erteilen.

Bußgelder riskieren

Bußgelder riskiert ihr nicht nur, wenn ihr ohne Erlaubnis auf privatem Grund campt. Auch mit offenem Feuer solltet ihr sehr vorsichtig sein (in heißen Sommern kann das zu Waldbränden führen – das ist strafbar!) Bis zu 2500 Euro kann euch das kosten. Erlaubt sind Feuer (und auch Grills) beispielweise gar nicht im Wald und bis zu einem Abstand von 100 Metern vom Waldrand. Und auch wenn ihr Müll an eurer Campingstelle liegen lasst, riskiert ihr Bußgelder.

Ein Haufen Geld (Foto: dpa/Tobias Hase)
Ein Haufen Geld

Und Zelten trotz Verbot kann euch auch Geld kosten, in Nordrhein-Westfalen etwa 15 bis 100 Euro. Im Saarland kann es euch bis zu 250 Euro kosten euer Zelt ohne Erlaubnis aufzubauen, in Naturschutzgebieten bis zu 500 Euro!

Schlafen unter freiem Himmel

Wenn ihr euch vorstellen könnt, ohne Zelt unter freiem Himmel zu schlafen, gibt es noch die Option des „Biwakierens“. Das heißt nur mit Schlafsack und Isomatte oder in der Hängematte. Dazu gibt es im Gesetz keine ausdrücklichen Regelungen – was aber nicht heißen muss, dass es tatsächlich erlaubt ist. Unproblematischer als ein Zelt aufzubauen ist es damit aber.

Naturlageplätze: Zwischen Campingplatz und freier Natur

Wer doch gerne ein Zeltplane über dem Kopf hätte, kann natürlich ganz legal auf einen Campingplatz gehen. 2019 gab es davon in Deutschland über 3000 Stück. Da seid ihr aber natürlich nicht mehr ganz so nah an der Natur. Ein Zwischending sind sogenannte Naturlageplätze, das sind kleine Flächen, an denen wenige Zelte aufgebaut werden können. Normalerweise sind sie für maximal zwei Übernachtungen am Stück vorgesehen und können oft nicht mit dem Auto erreicht werden. Solche Plätze gibt es zum Beispiel in der Eifel. Sie müssen aber vorher gebucht werden und kosten eine Gebühr.

Zelt (Foto: pixabay.com/FabricioMacedoPhotos)

Auch im Pfälzer Wald dürfen Zelte aufgestellt werden. Die Plätze befinden sich dann abseits von den legalen Wegen und müssen auch vorher gebucht werden. Und in der Sächsischen Schweiz könnt ihr in „Boofen“ euer Lager aufschlagen. Das sind Felsüberhänge, unter denen es ein trockenes Plätzchen gibt. Zelte sind aber nicht erlaubt, hier könnt ihr also auch Biwakieren. Mehr Infos zu solchen Plätzen findet ihr hier.

Und in Europa?

In vielen Länder ist es wesentlich angenehmer für Wildcamper als in Deutschland. In Skandinavien gilt das „Jedermannsrecht“, das das Biwakieren und das Zelten erlaubt, zumindest für eine Nacht. Sogar auf Privatgrundstücken dürft ihr schlafen. Denn das Jedermannsrecht sagt, dass das Land immer allen Menschen zu Verfügung stehen muss. Aber auf privatem Boden darf man das Zelt nicht in Sichtweite eines Hauses aufstellen, Feuer zu machen ist verboten.

In Estland, Lettland und Litauen ist das Zelten erlaubt, wenn ihr es nicht in Nationalparks, Naturschutzgebieten oder auf Privatgrundstücken tut. Lärm muss hier vermieden werden. In Österreich und der Schweiz gelten je nach Bundesland oder Kanton wieder andere Regeln.

Zelt (Foto: pixabay.com/Free-Photos)

In Frankreich ist Wildcampen grundsätzlich verboten, aber es gibt gewisse Ausnahmen in manchen Regionen. Italien verbietet das Wildcampen und Biwakieren grundsätzlich, genauso Polen.  Je nachdem, wo ihr hinwollt, solltet ihr also immer vorher die Regeln prüfen!