Rassistische Bemerkungen im Bus, in der Bahn oder auf dem Schulhof – das ist leider gar nicht so selten. Was kann ich tun wenn ich mitkriege, dass jemand auf diese Art beleidigt wird? Und: Wo finden Betroffene Hilfe?
„Man sollte helfen, aber ohne sich selbst zu gefährden“, das rät Christina Giannoulis von der Beratungsstelle für Opfer von Diskriminierung und rechter Gewalt. „Auf jeden Fall ist es wichtig, irgendwas zu tun!“ Den Betroffenen unterstützen, eine klare Haltung zeigen: Das ist ein erster Schritt. Dann sollte man die Polizei oder Umstehende rufen, um mehr Unterstützung zu sammeln.
Christina sagt, dass rassistische Äußerungen im Saarland insgesamt zugenommen haben. Denn die Grenze von „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!“ hat sich verschoben. Manche Aussagen sind aktuell kein Tabu mehr. Gerade in den sozialen Medien, denn da trauen sich die Leute noch viel mehr als auf offener Straße. Deswegen sollte man immer etwas dagegen sagen, so Christina. Und: „Die Erfahrung zeigt, dass immer noch zu wenig angezeigt wird.“
Auch der Anwalt Christian Solmecke findet es sinnvoll, die Polizei zu rufen. Denn die kann feststellen, ob eine Straftat begangen wurde und dann entscheiden, ob juristische Maßnahmen gegen den Täter getroffen werden sollten. Er rät davon ab, die Täter alleine festzuhalten wenn die Polizei noch nicht da ist.
Diskriminierende Äußerungen sind generell dann strafbar, wenn es sich um Beleidigungen handelt. Wann das der Fall ist, kannst du hier nachlesen.
Um eine Beleidigung strafrechtlich verfolgen zu lassen, muss innerhalb von drei Monaten nach der Beleidigung ein Strafantrag gestellt werden. Der Strafantrag kann bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder beim Strafgericht gestellt werden. Bei Beleidigungen muss in der Regel die betroffene Person selbst die Anklage erheben. Bei schweren Fällen kann die sie dann ein Schmerzensgeld bekommen. Wenn die rassistische Äußerung im Internet steht, hat die betroffene Person ein Recht darauf, sie löschen zu lassen.
Aktualisiert am 17. Mai 2021