Saar-Parteien fordern Betreuungsausbau
Nach dem BGH-Urteil
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Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt.
TEST Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt.
Seit fast 40 Jahren beobachtet der 1939 in Danzig Geborene die saarländische Landespolitik. Angefangen hat er als Regional-Korrespondent für die Deutsche Presseagentur (dpa). Es folgte eine kurze Zwischenstation bei BILD in Frankfurt, bevor er 1968 beim Saarländischen Rundfunk anheuerte. Hier arbeitete er lange Jahre für das Fernsehen, moderierte den "Aktuellern Bericht" und wechselte später dann ganz in den Hörfunk, stieg zum leitenden Redakteur für die Landespolitik auf, moderierte bis zuletzt auf SR 3 Saarlandwelle und war zuvor lange Jahre auch auf SR 1 Europawelle zu hören. Sein Markenzeichen: die dunkle mit viel "Timbre" ausgestattete Stimme, die sich durch nichts aus der Ruhe bringen lässt.
Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt.
Zwischenüberschrift - darunter Bild
Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt. Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken.
Hier steht ein einfaches Zitat, wie man es für O-Töne benutzen könnte
Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt. Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt.
Hier steht ein Zitat in Quotes - optisch ansprechender als das einfache
Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt. Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken.
Hier nun eine Tabelle
1A | 1B | 1C |
---|---|---|
2A | 2B | 2C |
3A | 3B | 3C |
Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt. Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt.
Bund ist nicht zuständig
Dem Urteil zufolge verstößt das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz. Der Bund hätte das entsprechende Gesetz nicht erlassen dürfen. Er sei dafür nicht zuständig, allenfalls die Länder. Bayern hat auch schon angekündigt, die Regelung beibehalten zu wollen. Im Saarland wurde die Entscheidung aus Karlsruhe weitgehend positiv aufgenommen.
Hinweis Überschrift
Hinweis Text: Dem Urteil zufolge verstößt das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz. Der Bund hätte das entsprechende Gesetz nicht erlassen dürfen. Er sei dafür nicht zuständig, allenfalls die Länder.