Welche Regenschirme etwas taugen, hat das Magazin vor dem anstehenden Herbst getestet. Es berichtet über die Krankheit Endometriose und wie stark sie Betroffene einschränkt. Dazu ist auch eine Expertin im Studio. Außerdem wird gezeigt, wie die Ergebnisse der Stiftung Warentest zum Vergleich von Fernreisen mit der Deutschen Bahn und Flixtrain ausgefallen sind.
- Regenschirme - welche taugen was? Wenn der Regen kommt, sollte man mit einem möglichst robusten, alltagstauglichen Schirm ausgerüstet sein. Den gibt es im praktischen Taschenformat zwischen drei und 50 Euro. Das Magazin hat getestet, welche Schirme etwas aushalten. - Endometriose - Leben mit einer unsichtbaren Krankheit Etwa jede zehnte Frau leidet an Endometriose. Das bedeutet für viele: starke Schmerzen vor allem rund um die Periode und zahlreiche andere Beschwerden. Doch viele Betroffene müssen jahrelang auf die Diagnose warten, die Krankheit ist noch nicht ausreichend erforscht. Dazu im Studio: Julia C. Radosa, Leitende Oberärztin des Universitätsklinikums des Saarlandes - Fernverkehr: Der große Bahn-Check Die Stiftung Warentest vergleicht Service, Komfort und Preise bei Fernreisen der Deutschen Bahn mit den Zügen von Flixtrain.
zur SendungsseiteViele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.
Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.
Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.
Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.
Der Link öffnet eine Internetseite außerhalb des Angebots des SR. Der SR ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich. Es kann sich dabei auch um ein Bezahlangebot handeln.