Entwurzelter Waldbaum landet im Privatgarten
Großer Schaden und keiner will zahlen
Umstürzende Bäume können große Schäden anrichten. Und der Ärger ist um so größer, wenn keiner für den Schaden aufkommen will. So wie in einem Fall in Saarwellingen. Dort ist ein Baum am Waldrand in einen Privatgarten gefallen. Die Versicherung der Gemeinde will nicht zahlen - und die Gemeinde ebenfalls nicht.
Bei einem der letzten Stürme ist in Saarwellingen am Waldrand ein über 100 Jahre alter, über 15 Meter hoher Baum umgerissen worden und landete im Garten von Sabine. Die Baumkrone hatte den halben Vorgarten ausgefüllt.
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Ihr Grundstück liegt direkt am Waldrand, nur durch einen zwei Meter breiten Weg getrennt. Der Garten wurde in Mitleidenschaft gezogen und das Gartenhäuschen hat es nicht überlebt.
Nach Aussage von Sabine hatte der Baum schon von dem Sturm eine Schieflage gehabt. "Die ganze Nachbarschaft hat auch gesagt: Irgendwann liegt der bei dir im Garten. Und am 16. Juli am Morgen hat er dann im Garten gelegen." Sie sei kurz vorher noch mit dem Hund im Garten gewesen. Etwas später, und der Baum hätte sie möglicherweise erschlagen, sagt sie.
14.000 Euro Schaden laut Gutachten
Innerhalb von 15 Minuten war dann schon der Förster vor Ort. Und innerhalb kurzer Zeit wurde dann der Baum auch zersägt und vom Grundstück entfernt. Der Stamm liegt noch am Waldrand. Zurück geblieben ist jedoch ein hoher finanzieller Schaden. "Laut Gutachten über 14.000 Euro - ohne das, was in dem Gartenhäuschen war wie zum Beispiel der Rasenmäher", so Sabine.
Weder Versicherung, noch Gemeinde will zahlen
Da der Baum auf der Gemarkung der Gemeinde Saarwellingen stand, meldete diese den Vorfall der Versicherung. Doch die Versicherung will nicht zahlen. Sie habe von der Versicherung zwei Schreiben erhalten, dass sie nicht zahlen wolle. Und die Gemeinde wolle ebenfalls nicht zahlen. Der Baum habe eine Pilzerkrankung gehabt, die von außen nicht erkennbar gewesen sei. Der Stamm sei in Ordnung gewesen.
Die Gemeinde Saarwellingen möchte sich gegenüber dem SR nicht weiter zu dem Fall äußern, betätigt aber den Sachverhalt und es seien bei Kontrollen keine Schäden an dem Baum festgestellt worden.
Die rechtliche Lage
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat sich auf solche Konflikte spezialisiert. Für sie ist der Fall ohne nähere Betrachtung nicht eindeutig. Vieles hänge vom Einzelfall ab, sagt Phillip Wolf. Aber: "Grundsätzlich hat der Eigentümer eines Grundstücks eine Verkehrssicherungspflicht, also er hat darauf zu achten, dass alle seine Bäume gesund und nicht morsch sind." Wenn ein Baum umfalle, müsse eigentlich der Geschädigte eine Erstattung einer Versicherung bekommen. Wenn eine Versicherung in einem solchen Fall nicht zahle, müsste der Schaden im Grunde aus dem kommunalen Haushalt beglichen werden.
Wie weiter?
Die Gemeinde könnte sich auch auf eine höhere Gewalt berufen. Das müssten im Einzelfall dann aber Gerichte klären. Sabine hat jetzt eine Anwältin eingeschaltet und Unterlagen bei der Gemeinde angefragt. Sie will die Sache so einfach nicht hinnehmen. Sie hat sich auch schon mit dem stellvertretenden Bürgermeister getroffen. Aber eine Einigung gab es nicht.
Ein Thema in der "'Region am Mittag" am 09.09.2024 auf SR 3 Saarlandwelle