Comedy: Wählertypen

Was ist im Wahllokal erlaubt?

  19.02.2025 | 09:35 Uhr

Am Sonntag ist Bundestagswahl. Doch gleichzeitig wird auch Fasching gefeiert. Deshalb kommen viele Fragen auf wie: Darf man verkleidet wählen gehen? Wir geben Euch die Antworten und zeigen, was im Wahllokal erlaubt, und was verboten ist.

Verkleidet zur Wahl gehen?

Grundsätzlich gibt es keine Kleiderordnung für Wählerinnen und Wähler, sodass das Tragen eines Kostüms im Wahllokal erlaubt ist, erklärt die Landeswahlleitung auf SR-Anfrage.

Allerdings sind verbotene Symbole und politische Botschaften auf der Kleidung nicht gestattet.

Besonders wichtig: Das Gesicht muss erkennbar sein. Außerdem sollte man den Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung dabeihaben. Wer beispielsweise mit einer Maske eines Politikers erscheint, könnte auf Probleme stoßen.

Alkohol vor der Wahl?

Es gibt keine Promillegrenze für Wählerinnen und Wähler. Solange man in der Lage ist, eine bewusste Entscheidung zu treffen und sich angemessen verhält, steht dem Gang zur Wahlurne nichts im Weg. Falls jemand so stark beeinträchtigt ist, dass er sein Kreuz nicht mehr eigenständig setzen kann, darf er sogar um Unterstützung bitten.

Der Wahlvorstand kann entscheiden, ob eine Hilfsperson zugelassen wird, um beispielsweise den Stift zu halten oder die Wahlunterlagen korrekt zu falten. Übrigens: Es gibt keine zeitliche Begrenzung in der Wahlkabine – wer möchte, kann sich Zeit lassen und nebenbei sogar ein alkoholisches Getränk genießen.

Selfies in der Wahlkabine?

Selfies sind in der Wahlkabine streng verboten. Der Grund: Wahlen in Deutschland sind geheim, und niemand darf nachvollziehen können, für wen jemand gestimmt hat. Wer trotzdem ein Foto in der Kabine macht, riskiert, dass seine Stimme nicht abgegeben werden darf und damit sein Wahlrecht verliert.

Wahl-Knigge: Selfies in der Kabine?
Audio
Wahl-Knigge: Selfies in der Kabine?
Betrunken wählen gehen? Kostümiert im Wahllokal erscheinen? Ein Selfie in der Wahlkabine schießen? Was darf man und was nicht? Mehr Informationen dazu von Frank Schnottale aus dem SR 1 Team.

Häkchen statt Kreuz?

Es darf auf dem Stimmzettel ein Häkchen statt eines Kreuzes gemacht werden. Entscheidend ist, dass die Markierung eindeutig zeigt, für wen die Stimme abgegeben wurde. Unklarheiten, etwa das Durchstreichen einer Partei oder das Zeichnen von Symbolen wie Smileys oder Fragezeichen, führen zur Ungültigkeit der Stimme.

Wahlwerbung im Wahllokal?

Jegliche Form von Wahlwerbung ist im Wahllokal sowie in dessen direkter Umgebung verboten. Wählerinnen und Wähler sollen ihre Entscheidung unbeeinflusst treffen können.

Krankheit am Wahltag – was nun?

Auch wer am Wahltag krank ist und nicht persönlich erscheinen kann, hat die Möglichkeit, zu wählen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, mit dem bis 15 Uhr noch Briefwahl beantragt werden kann.

Eine bevollmächtigte Person muss dann die Unterlagen beim Wahlamt abholen und die ausgefüllten Wahlzettel spätestens bis 18 Uhr ins Wahllokal bringen. Die Adresse des zuständigen Wahllokals findet sich in den Wahlunterlagen.

Wahlkabine verlassen und zurückkehren?

Es ist erlaubt, die Wahlkabine kurz zu verlassen und danach zurückzukehren. Die Wahl sollte jedoch nicht unnötig in die Länge gezogen werden. Wichtig: Das Ankreuzen sowie das Falten des Stimmzettels müssen innerhalb der Wahlkabine erfolgen, damit die Geheimhaltung gewahrt bleibt.


Mehr zum Thema

Überschneidung von Fastnacht und Bundestagswahl
Andere Wahllokale wegen Fastnacht – viele Städte haben umgeplant
Die vorgezogene Bundestagswahl liegt eine Woche vor Fastnachtssonntag. In einigen Städten und Gemeinden können deshalb nicht alle üblichen Wahllokale genutzt werden, weil gleichzeitig Fastnachtsveranstaltungen darin stattfinden. In seltenen Fällen können Faasebooze von der Wahl zur Faasend gehen und umgekehrt, weil für beides ein Gebäude genutzt wird.


tagesschau.de
Fasnet und Bundestagswahl - was ist im Wahllokal erlaubt, was verboten?
Eine Bundestagswahl mitten in der närrischen Zeit, mancherorts sogar genau während eines Fastnachtsumzugs. Da stellen sich Fragen wie: Darf man verkleidet wählen gehen?


Auch Thema am 19.02.2025 in der Sendung "SR 1 - Die Morningshow".

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja