Ob das wirklich reicht, um verschont zu bleiben, weiß Michael Herr aus unserer Wirtschaftsredaktion.
Reicht ein Aufkleber auf meinem Briefkasten?
Eigentlich müsste das reichen. Wer in seinem Briefkasten den Hinweis "Keine Werbung" angebracht hat, sollte keine Handzettel und Wurfsendungen kriegen. Das hat der Bundesgerichtshof schon vor Jahrzehnten entschieden. Das gilt übrigens auch für Flyer politischer Parteien.
Wer auch keine Gratiswochenblätter bekommen will, sollte den Zusatz "Keine kostenlosen Zeitungen" anbringen. Wenn die Austräger das ignorieren, sollte man die Werbetreibenden Unternehmen schriftlich darauf hinweisen, dass in Zukunft zu unterlassen. Wenn das auch nichts bringt, kann man sogar in Erwägung ziehen, die betroffenen Unternehmen zu verklagen.
Bei Werbebriefen ist die Post allerdings verpflichtet, sie einzuwerfen – Aufkleber hin oder her.
Woher bekommen Unternehmen meine Adresse?
Die Quellen, aus denen die Unternehmen die Adressen schöpfen, können ganz unterschiedlich sein. Oft hat man beim Abschluss eines Vertrages, zum Beispiel für das neue Handy oder auch beim Onlineeinkauf, irgendwo mal zugestimmt und ein Häkchen gesetzt, dass die Anbieter personenbezogene Daten zu Werbezwecken nutzen dürfen. Wenn man sich an solche Werbung stört, empfehlen die Verbraucherzentralen so ein Häkchen grundsätzlich nicht zu setzen oder die Zustimmung nachträglich zu entziehen.
Kaum digitale Alternativen Auslaufmodell Papier- und Werbeprospekt?
Die Zeitung ist auf dem Tablet, der Kalender im Smartphone, die Bücher im E-Reader – an vielen Stellen sind wir im Alltag inzwischen papierlos – bei Prospekten noch lange nicht.
Es gibt auch noch weitere Möglichkeiten, wie Werbetreibende an Adressen kommen können. Das Einwohnermeldeamt kann, Verbraucherschützern zufolge, eine Datenquelle sein. Wem eine solche Werbepost absolut suspekt vorkommt, kann den Absender sogar dazu verpflichten, Auskunft zu erteilen, wie er genau an die Adresse herangekommen ist.
So kommt ihr wieder von der Liste runter
Als erste Maßnahme kann man sich auf eine sogenannte Robinsonliste setzen lassen. Dabei handelt es sich um eine Art Schwarze Liste der Werbewirtschaft. Bei uns gibt es davon zwei. Eine wird von einem Werbefirmenverband selbst verwaltet, die andere geht auf einen Verbraucherschutzverein zurück. Wer sich dort registriert, sollte nicht mehr angeschrieben werden. Die Registrierung ist einigermaßen einfach. Zumindest nicht von Unternehmen, die auf diese Listen zurückgreifen.
Wenn man trotzdem weiter Werbepost erhält, sollte man das den Unternehmen – wie bei den Wurfsendungen auch – schriftlich untersagen. Die Verbraucherzentralen empfehlen, das am besten per Einschreiben mit Rückschein zu tun. Sollten die Firmen es ignorieren und einem weiter Werbung schicken, riskieren sie ein Bußgeld.