Ab Montag strengere Corona-Regeln in Frankreich
Der französische Verfassungsrat hat die Verschärfung der Corona-Restriktionen im Land gebilligt. Die Impfpflicht für Pflegepersonal und die Ausweitung des Gesundheitspasses können damit am 9. August in Kraft treten. Die Bestimmungen gelten für jeden, der sich in Frankreich aufhält.
Der französische Verfassungsrat hat eine Impfpflicht für Gesundheitspersonal und die Ausweitung der Nachweispflicht gebilligt. Ein entsprechendes Gesetz wurde vom Gericht in großen Teilen bestätigt.
Damit wird der Gesundheitspass, also der Impftest oder Genesenennachweis, in großen Teilen des täglichen Lebens zur Pflicht. Zum Beispiel beim Besuch eines Restaurants oder Cafés, bei Reisen mit Fernzügen oder Flugzeugen u.s.w. Der vollständige Impfnachweis muss mindestens sieben Tage alt sein, ein negativer Schnelltest darf nicht älter als 48 Stunden sein und der Genesenennachweis muss belegen, dass man mindestens vor 14 Tagen und höchstens vor einem halben Jahr mit Corona infiziert war.
Die neuen Bestimmungen treten am Montag, 9. August, in Kraft und gelten für jeden, der sich in Frankreich aufhält oder auch mit dem Zug durch oder nach Frankreich reist.
Darüber hinaus sind Beschäftige im Gesundheitswesen jetzt verpflichtet, sich bis zum 15. September impfen zu lassen; andernfalls können sie freigestellt werden.
Der Verfassungsrat erklärt seine Entscheidung damit, der Gesundheitspass sei eine notwendige, eine angemessene und eine verhältnismäßige Maßnahme, um die Pandemie zu bekämpfen. Und er sei das ausgeglichene Mittel zwischen der Einschränkung der Freiheitsrechte und dem Schutz der Gesundheit, d.h. er ist nach Ansicht der Verfassungsräte derzeit das Mittel, um einen weiteren Lockdown oder Ausgangssperren zu vermeiden.
In Urlaubsgebieten wie der Cote d’Azur oder Korsika sind die hohen Infektionszahlen derzeit leicht rückläufig. Trotzdem gilt in vielen Urlaubsorten, vor allem an den Küsten, zum Beispiel eine Maskenpflicht im Freien, außer am Strand. Auf Korsika gibt es zwar keine Ausgangssperre mehr, Restaurants und Bars müssen allerdings je nach Ort zwischen 23 Uhr und 1 Uhr schließen. Darüber hinaus können die örtlichen Behörden auch noch weitere Beschränkungen beschließen.
Auch Thema auf SR 1 am 05.08.2021 in der Sendung 'Stand der Dinge'.