Die aktuelle Rechtslage für Eltern
Das Saarland schließt ab dem 16. März 2020 alle Schulen und Kitas bis nach den Osterferien. Damit soll die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden. Viele Arbeitnehmer klagen jetzt über organisatorische Probleme. Hier die wichtigsten Infos zur rechtlichen Lage.
Kinderbetreuung ist grundsätzliche Sache des Arbeitnehmers. Unentschuldigt am Arbeitsplatz zu fehlen, wäre ein Kündigungsgrund.
Unter bestimmten Bedingungen können berufstätige Eltern aber für eine kurze Zeit mit Lohnfortzahlung zuhause bleiben, um sich um ihre Kinder zu kümmern bzw. um eine Betreuung zu organisieren. Das ist im § 616 BGB geregelt. Vorher muss man aber alle anderen Möglichkeiten geprüft haben. Keine gute Idee jetzt: die Kinder zu den Großeltern zu geben, da die ältere Generation zur Risikogruppe gehört.
Auf jeden Fall muss man mit dem Arbeitgeber sprechen und die Möglichkeiten klären. Und prüfen, ob im Arbeits- oder Tarifvertrag die Rechte von § 616 BGB vielleicht ausgeschlossen wurden!
Ansonsten und langfristig bleibt Eltern die Möglichkeit in Absprache mit dem Arbeitgeber
- Überstunden abzubauen
- Urlaub zu nehmen
- von zuhause aus zu arbeiten (Home Office)
- unbezahlten Urlaub zu nehmen
- die Arbeitszeiten zu verlegen
Kinder mit an den Arbeitsplatz zu bringen, ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber das erlaubt. Einen Anspruch darauf hat man nicht.
Weitere Informationen
Auch Thema auf SR 1 am 13.03.2020 in den Sendungen 'Dein Mittag im Saarland' und 'Hallo Saarland'.