Wo im Saarland ist das Kiffen in Biergärten oder auf Terrassen erlaubt?
Seit dem 1. April ist das Rauchen von Cannabis für Erwachsene ab 18 erlaubt. Vieles ist aber noch nicht geklärt. Wie ist es mit dem kiffen draußen, in Biergärten, Fußgängerzonen oder auf Terrassen, wie ist das überhaupt mit dem Kiffen draußen?
Gastronomen im Saarland steht es nach dem neuen Gesetz frei - sofern ihre Läden nicht in Verbotszonen sind - , selbst zu entscheiden, ob sie Kiffen auf ihren Terrassen oder in ihren Biergärten erlauben wollen.
Großer Markt in Saarlouis zweigeteilt
Wie kleinteilig das neue Cannabis-Gesetz aber ist, zeigt sich etwa auf dem großen Markt in Saarlouis: Auf der einen Hälfte des Marktes ist Kiffen jetzt erlaubt. Auf der anderen Seite nicht. Unter anderem weil dort ein großer Spielplatz ist.
Das Café von Niklas Kreutz liegt nicht in dieser Zone. Er steht an der Kaffeemaschine, macht einen Espresso und überlegt, wie er mit dem Kiffen auf seiner Terrasse umgehen soll. Er will es am liebsten all seinen Gästen recht machen.
Keine Kontrolle durch das Personal
Der Ulanen Pavillon am Saarbrücker Staden erstreckt sich vor einem großen Spielplatz entlang der Saar. Für Gastronom David Sapong heißt das: Teile seines Biergartens liegen in einer Verbotszone, andere Teile nicht.
Außerdem gibt es nur Selbstbedienung. Das Personal kann gar nicht kontrollieren, wo und wie sich jemand einen Joint anzündet. Ob das Ordnungsamt ihn dafür in die Pflicht nehmen kann, weiß Sapong nicht.
Viele Fragzeichen auch für die Polizei
Ob und wie das kontrolliert werden kann, daran macht selbst die Polizei ein Fragezeichen. Und genau das bemängelt auch der Hotel und Gaststättenverband Saar. Hauptgeschäftsführer Frank Hohrath hätte sich für die Gastronomen mehr Rechtssicherheit gewünscht.
Die erste Bewährungsprobe für die saarländischen Gastronomen steht schon bevor. Fürs Wochenende sind mehr als 25 Grad und Sonne gemeldet. Perfektes Wetter für den Besuch im Biergarten.
Ein Thema in der Sendung "Region am Mittag" auf SR 3 Saarlandwelle am 05.04.2024.