Schild mit der Aufschrift Urlaub (Foto: SR)

Urlaubsplanung: Was darf der Chef vorgeben, was nicht?

  24.07.2024 | 00:00 Uhr

Für einige beginnen schon jetzt die Vorplanungen für den Urlaub im kommenden Jahr. Manch einer versucht, Brückentage geschickt auszunutzen, andere schauen nach den Schul- und Werksferien und bei wiederum anderen möchte der Chef die Urlaubsplanung für 2025 schon haben. Aber welche Rechte habe ich eigentlich? Darf mein Chef mir vorschreiben, wann ich Urlaub mache?

Für manch einen ist es ein richtiger Sport, die Brückentage perfekt auszunutzen, um möglichst viel frei zu haben und dafür wenig Urlaubstage nehmen zu müssen. Doch eines sollte man immer wissen: Der Chef hat bei der Urlaubsplanung seiner Mitarbeiter durchaus ein Wort mitzureden.

Urlaubsanspruch: Mindestens 24 Werktage

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub. Dieser ergibt sich zunächst aus dem Bundesurlaubsgesetz.

In einem Kalenderjahr haben ausnahmslos alle Arbeitnehmer einen Mindestanspruch auf einen Erholungsurlaub von 24 Werktagen. Höhere Ansprüche ergeben sich dann aus Tarifverträgen oder aus dem Einzelarbeitsvertrag, schreibt die Arbeitskammer des Saarlandes.

Darf Arbeitgeber den Urlaub verweigern?

Arbeitgeber dürfen von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht verlangen, auf ihren Urlaub zu verzichten. Grundsätzlich sind Urlaubswünsche zu berücksichtigen. Jedoch können sie in bestimmten Fällen Einfluss darauf nehmen, wann der Urlaub genommen wird. Zum Beispiel: wenn es dringende betriebliche Gründe wie personelle Engpässe oder wichtige betriebliche Aufgaben gibt, darf der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag ablehnen. Das gilt auch dann, wenn es Interessen von anderen Beschäftigten gibt, die vorrangig berücksichtigt werden müssen. "Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt ohne Genehmigung, der kann zu einer Abmahnung oder sogar zu einer Kündigung führen", so der Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Wer hat Vorrang?

Wenn es jetzt mehrere Urlaubswünsche von Kolleginnen und Kollegen für den gleichen Zeitraum gibt, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die sozialen Gesichtspunkte abzuwägen. Das bedeutet, dass die Bedürfnisse von Eltern mit schulpflichtigen Kinder als starkes Argument gewertet werden können. Dazu der Anwalt: "Natürlich haben auch kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht während der Ferien Urlaub zu nehmen, wenn sie ihrerseits berechtigte Gründe haben".

Frühzeitiges Planen: Was darf der Arbeitgeber verlangen?

In vielen Unternehmen ist es so, dass der Arbeitgeber bereits zum Jahresende die Urlaubsplanung für das folgende Jahr verlangt und das ist auch erlaubt. Schließlich geht es auch immer darum, dass betriebliche Abläufe aufrechterhalten werden müssen. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht erwarten, dass der Arbeitnehmer alle Urlaubstage für das Folgejahr festlegt. Etwa ein Drittel der Urlaubstage sollten dem Arbeitnehmer durchaus flexibel zur Verfügung stehen.

Urlaub kurzfristig canceln: Was ist erlaubt?

Auch wenn man den Urlaub nach bestem Gewissen und in Absprache mit den Kollegen geplant hat, kann sich im Unternehmen natürlich auch immer eine Sondersituation ergeben, zum Beispiel kommen wichtige und kurzfristige Aufträge rein. In solchen Fällen, also bei dringender betrieblicher Notwendigkeit, darf der Arbeitgeber auch fest zugesagten Urlaub streichen. Allerdings hat er den Schaden (z.B. Stornierungskosten einer gebuchten Reise) zu ersetzen, der entsteht, weil sich der Arbeitnehmer auf die Zusage zulässigerweise verlassen hat. Wichtig: Wenn man bereits im Urlaub ist, darf der Vorgesetzte einen nicht zurückrufen.

Weiterführende Infos unter Deutscher Gewerkschaftsbund

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Auch Thema am 24.07.2024 in der Sendung 'SR 1 - Die Morningshow'.

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