Dürfen Produkte beim Einkauf getestet werden?

Dürfen Produkte beim Einkauf getestet werden?

  24.04.2024 | 09:06 Uhr

Einkäufe im Supermarkt sind ein fester Bestandteil unseres Alltags. Doch manchmal tauchen Fragen auf, auf die wir keine Antwort haben: Ist es erlaubt, Obst im Supermarkt zu probieren? Darf man an Cremes oder Shampoos riechen, um sich von ihrer Qualität zu überzeugen? Hierfür haben Supermärkte klare Richtlinien.

Ist das Probieren erlaubt?

Obst im Supermarkt zu probieren, ist für einige ein normaler Teil des Einkaufs-Prozesses. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass das sofortige Verzehren von Waren in Laden als Diebstahl angesehen werden kann und daher strafbar ist. Obst und Gemüse sollten lediglich angeschaut oder möglicherweise auch angefasst werden, um deren Reife zu prüfen.

„Reinbeißen und die Frucht, die man verzehrt hat, nicht zahlen, darf man nicht - außer es ist ein Probierstand und Obst und Gemüse sind extra zum Probieren ausgelegt“, sagt Juristin Desiree Fuchs von der Verbraucherzentrale Saarland. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte ein Verkäufer oder eine Verkäuferin gefragt werden, ob das Produkt getestet werden darf. Diese Regel gilt sowohl für Obst als auch für verpackte Lebensmittel.

Dürfen Produkte geöffnet werden?

Ob Produkte aus der Verpackung genommen werden dürfen, hängt davon ab, ob der Artikel nach dem Öffnen immer noch problemlos verkauft werden kann. Der Kunde kann beispielsweise in Eierpackungen schauen, um sicherzustellen, dass alle Eier unversehrt sind. Auch das Riechen an einer Creme oder an einem Shampoo ist erlaubt, wenn die Verpackung anschließend ohne Beschädigung wieder verschlossen werden kann.

Allerdings dürfen eingeschweißte oder versiegelte Produkte nicht geöffnet werden, da dies als Sachbeschädigung angesehen werden kann und der Kunde eine Strafanzeige riskiert. Er ist jedoch nicht verpflichtet, das Produkt zu kaufen, muss jedoch den Schaden an der beschädigten Verpackung ersetzen.

Darf man Deo an sich sprühen?

Wenn es sich um einen Deo-Tester handelt, ist es erlaubt, das Produkt auszuprobieren. Allerdings ist es nicht gestattet, ein Deo zu öffnen, um es auf den eigenen Körper zu sprühen und daran zu riechen. Laut der Juristin gilt eine einfache Merk-Regel: Möchte ich später das Produkt noch kaufen, wenn ein anderer Fremder das vorher schon benutzt hat? Wenn man das selbst nicht möchte, sollte man es auch niemand anderen zumuten.

Kleidung aus Verpackung nehmen?

Bei Kleidungsstücken ist es wichtig sicherzustellen, dass sie passen. Daher ist es erlaubt, Kleidung anzuprobieren oder zumindest anzuhalten, bevor man sie kauft.  Jedoch sollte man auch hier auf Nummer sicher gehen und einen Verkäufer oder eine Verkäuferin vor Ort um Erlaubnis fragen.

Muss kaputte Ware bezahlt werden?

Einige kennen es: Man möchte ein Joghurt oder ein Produkt in den Einkaufswagen legen, doch schon fällt es auf den Boden und geht kaputt. Grundsätzlich müssen Kunden den Schaden für kaputte Ware ersetzen, auch wenn sie das Produkt nicht gekauft haben. Allerdings verzichten die meisten Geschäfte aus Kulanz auf eine Erstattung.

Dürfen eigene Taschen genutzt werden?

Es ist wichtig zu wissen, dass das Einstecken unbezahlter Ware in eigene Taschen beim Einkaufen als Diebstahl angesehen werden kann und entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Denn wenn die Produkte in die Tasche gesteckt werden, sodass der Ladeninhaber seine Waren nicht mehr sehen kann, gilt sie als verschwunden und somit als gestohlen, erklärt Desiree Fuchs. Deshalb sollten noch nicht bezahlte Ware im Einkaufswagen oder im Einkaufskorb des Supermarkts verstaut sein, bis sie bezahlt sind.


Thema am 24.04.2024 in der Sendung "SR 1 - Die Morningshow".

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