Die neuen Grundsteuerbescheide
Die saarländischen Kommunen haben damit begonnen, die neuen Grundsteuerbescheide zu verschicken - und es waren schon ziemlich böse Überraschungen dabei. Mitunter muss viermal so viel bezahlt werden wie vorher. Wie kann das sein?
In der Regel komme eine deutlich erhöhte Grundsteuer durch die Neubewertung der Grundstücke zustande - so der Bund der Steuerzahler im Saarland. Aus Saarbrücken, wo die neuen Grundsteuerbescheide bereits verschickt wurden, hätten sich auch bereits schon einige bei ihnen gemeldet, die doppelt bzw sogar viermal so viel zahlen müssen wie vorher, so Christoph Walter vom saarländischen Steuerzahlerbund. Aber nicht alle müssen mehr zahlen. Es gibt auch Eigentümer, bei denen die Grundsteuer nun niedriger ist.
Hebesätze sind nicht die Preistreiber
Wichtig bei der Berechnung der Grundsteuer sind auch die Hebesätze. Aber sie sind nicht für die zum Teil enormen Preissteigerungen verantwortlich, auch wenn sie wie beispielsweise in Saarbrücken mit angehoben wurden.
So wird die Grundsteuer berechnet
Die Grundsteuer wird aus drei Zahlen ermittelt, die miteinander multipliziert werden:
- der Grundsteuerwert, der besagt, wieviel das Grundstück wert ist
- die Steuermesszahl. Sie ist davon abhängig, was sich auf dem Grundstück befindet
- der Hebesatz, eine Prozentzahl, die von den Kommunen festgelegt wird. In Saarbrücken beispielsweise sind es 611 Prozent, in Losheim 350 Prozent.
Wenn in einer Kommune der Hebesatz erhöht wird, heißt das aber nicht zwangsweise, dass damit auch die Grundsteuer höher wird - und umgekehrt. Deutlich mehr Gewicht bei der Steuerlast hat die Bewertung des Grundstücks.
Noch Einspruch möglich?
Die Bescheide über den Grundsteuerwert wurde bereits im Verlauf des vergangenen Jahres verschickt. Dagegen hätte man Einspruch einlegen müssen - und zwar innerhalb von vier Wochen.
Gegen die Grundsteuerbescheide, die nun nach und nach eingehen, kann man kaum etwas machen. Man sollte bei dem Bescheid der Gemeinde aber auf jeden Fall kontrollieren, "ob die Steuermesszahlen identisch sind mit dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes" rät Christoph Walter vom Bund der Steuerzahler im Saarland. Wenn es sehr große Abweichungen zum alten Steuerbescheid gebe, könne man nur versuchen, herauszufinden, worauf diese Abweichungen beruhen.
Eine Fehlerkorrektur ist noch möglich. Dazu müsse man beim Finanzamt eine Fortschreibung des Grundsteuerwertes beantragen. Für das laufende Jahr sei dies aber nicht mehr möglich.
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Ein Thema in der "Region am Mittag" am 20.01.2025 auf SR 3 Saarlandwelle