Was man über das Kiffen wissen sollte

Cannabis-Konsum ist für Erwachsene seit 1. April legal. Natürlich kann man aber nicht immer und überall Cannabis rauchen. Es gibt strenge Auflagen zu beachten. Zum Beispiel muss ein großer Abstand zu Kindern gehalten werden. Mit den wichtigsten Fragen rund um das Kiffen hat sich SR 1 beschäftigt.

Grundsätzliches

Man muss volljährig sein, um Cannabis legal konsumieren zu dürfen. Neben dem Alter ist auch die Menge begrenzt. Das bedeutet, dass jeder Erwachsene nun 25 Gramm mit sich führen darf. Weiterhin sind 50 Gramm Cannabis zu Hause für den Eigenbedarf gestattet, sowie bis zu drei Pflanzen.

Cannabis kaufen

Da stellt sich manchem die Frage, wo man die Samen für den Eigenanbau oder aber auch das Cannabis für den Genuss herbekommt. Und das ist vorerst noch problematisch. Denn die Social Clubs, in denen Cannabis dann legal verkauft werden kann, öffnen ihre Tore voraussichtlich frühestens ab 1. Juli.

Das heißt: Für den legalen Genuss bleibt vorerst nur ein Rezept für medizinisches Cannabis oder der Selbstanbau. Dealen bleibt schließlich weiterhin strafbar.

Rechtliche Hintergründe

Schon die Tagesschau hat rechtliche Hintergründe zum Thema Kiffen veröffentlicht. Der Konsum von Cannabis in einem Radius von 100 Metern zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten ist verboten. Gleiches gilt auch in Fußgängerzonen in einem Zeitfenster von 7 bis 20 Uhr.

Aber es gibt da noch einige andere grundsätzliche Fragen, die geklärt sein wollen. Wie sieht es eigentlich mit dem Autofahren aus?

Regelung im Straßenverkehr

Auch im Straßenverkehr gelten noch dieselben Regeln wie vor der Legalisierung. Kommt man also in eine Verkehrskontrolle und hat mehr als ein Nanogramm THC pro Milliliter Blut im Körper, drohen eine Geldstrafe von mindestens 500 Euro, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte im Verkehrsregister Flensburg und gegebenenfalls eine medizinisch-psychologische Untersuchung.

Über einen neuen Grenzwert wird aktuell noch diskutiert, wie der ADAC berichtet. Für die Einführung eines neuen Grenzwertes ist jedoch eine Gesetzesänderung notwendig, weshalb die alte Reglung vorerst bestehen bleibt.

Weitere rechtliche Fragen

Laut Tagesschau steht auch die Staatsanwaltschaft vor einer Hürde. Denn wer nach altem Recht für ein Cannabisvergehen verurteilt wurde, das jetzt straffrei ist, und die Strafe noch nicht bezahlt beziehungsweise abgesessen hat, braucht keine Angst mehr vor einer Vollstreckung zu haben. Das bedeutet für die Staatsanwaltschaft jedoch, dass diese jedes Vergehen erneut prüfen muss.

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Auch Thema in der "SR 1-Morningshow" am 05.04.2024

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