Was bedeutet "vollständig geimpft" und wie beweise ich das?
Als "vollständig geimpft" gilt, wer seine erste und zweite Impfung im empfohlenen Abstand von mindestens 14 Tagen erhalten hat. Das bedeutet, auch die zweite Impfung muss mindestens 14 Tagen zurückliegen, um als vollständig geimpft zu gelten.
Den Nachweis führe ich am besten mit dem gelben Impfpass. Darin sind ja alle wichtigen Impfungen entsprechend mit allen wichtigen Angaben vermerkt. Es reicht laut der geltenden Corona-Verordnung aber auch eine Bescheinigung der Impfstelle über die Corona-Impfungen, die man erhalten hat. Das ist aber auch nichts anderes als die Daten, die im Impfpass stehen.
Was ist mit den Genesenen?
Genesene brauchen laut der Verordnung einen PCR-Test, der nachweist, dass sie mit Corona infiziert waren. Dieser Test muss mindestens 28 Tage alt sein, darf aber auch gleichzeitig nicht älter sein als sechs Monate. Auch ein vom Arzt entsprechend ausgestellter Befund, der diese Infektion eindeutig nachweist, ist laut der Verordnung in Ordnung. Hat man diesen Befund nicht mehr, dann beim Arzt einfach nachfragen. Was natürlich eigentlich selbstverständlich ist: Es sollten auch keine Corona-Symptome mehr vorliegen.
Brauchen Genesene eine Zweitimpfung?
Genesene brauchen laut den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Ständigen Impfkommission (STIKO) keine zweite Impfung. Sie sagen, eine Impfung ungefähr sechs Monate nach einer durchgemachten, wiederum durch einen PCR-Test bestätigten Corona-Infektion reicht aus, um nur einmal geimpft zu werden. Der Impfschutz ist dann ausreichend durch die Krankheit gegeben.
Wer also nachweislich - immer per PCR-Test - Corona-positiv war und seine Impfung, die erste und einzige, bekommen, hat, ist 14 Tage nach diesem Impftermin ebenfalls von der Testpflicht im Saarland befreit.
Thema auf SR 1 am 3.5.2021 in der Sendung "Hallo Saarland"