Will denn keiner den Kinderzuschlag?
Bei der Familienkasse der Bundesagentur der Arbeit liegen 300 Millionen Euro bereit, um Familien mit geringerem Einkommen zu unterstützen. Offenbar wissen viele Familien aber nicht, dass sie Anspruch darauf haben und stellen keinen Antrag. Die Grenzen dafür sind nicht so hoch.
Der Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist für Familien gedacht, bei denen das Geld nicht oder nur knapp für den Lebensunterhalt ausreicht. Im Gegensatz zum Kindergeld, das alle Familien mit Kindern in Anspruch nehmen können, gelten für den Kinderzuschlag bestimmte Voraussetzungen.
Der Kinderzuschlag kann laut Bundesagentur für Arbeit zusätzlich zum Kindergeld oder auch zu anderen vergleichbaren Leistungen ausgezahlt werden.
Ob Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht und wie viel eine Familie bekommt, wird individuell berechnet. Es kommt drauf an, sagt Beatrice Zeiger von der Arbeitskammer des Saarlandes, wie viele Kinder die Familie hat, ob es eine Paarfamilie ist oder Alleinerziehend, wie hoch die Kosten für die Warmmiete sind. Bei Doppelverdienern kann das Bruttogehalt insgesamt bis zu 4000 Euro sein.
Ein Beispiel:
- Eine Familie hat zwei Kinder,
- beide Elternteile arbeiten,
- und die Familie zahlt eine Warmmiete von etwa 700 Euro
Wenn die Familie zwischen 2400 und 4000 Euro brutto pro Monat verdient, kann sie für den Kinderzuschlag berechtigt sein. Ist die Warmmiete geringer, kann es nicht zutreffen, ist sie höher, ist es wahrscheinlich. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Gut zu wissen: Nicht immer, wenn man über 2000 Euro brutto verdient, sollte man davon ausgehen, dass kein Anspruch besteht.
Der Antrag
Viele meinen, den Antrag zum Kinderzuschlag sei zu kompliziert. Dies sei aber nicht so, meint Beatrice Zeiger. Der Antrag an sich ist nicht schwierig. Man kann also erst einmal schauen, ist man generell berechtigt. Um das herauszufinden, wendet man sich am besten an die Arbeitskammer oder im Internet zum Kinderzuschlag-Lotsen gehen. Dort werden verschiedene Fragen gestellt und am Ende erfährt man, ob man Anspruch auf den Kinderzuschlag hat.
Nützliche Links
Informationen zum Kinderzuschlag bei der Bundesagentur für Arbeit
Weitere Infos
Thema auf SR 1 am 5.12.2022 in der Sendung "SR 1 - Deine Eins!"