Das war früher mal mehr drin
Viele haben das Gefühl, dass heutzutage in der Lebensmittel-Verpackung weniger drin ist als früher. Dem sei auch so, sagt die Verbraucherzentrale Hamburg. Und auch durch veränderte Rezepturen würden in der Lebensmittelindustrie gespart. Die Verbraucherschützer fordern deshalb bessere Gesetze zum Schutz der Verbraucher.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich unter anderem auf das Thema "Mogelpackungen" spezialisiert und bei ihr gehen derzeit vermehrt Beschwerden zu dem Thema ein. Dabei gehe es nicht nur darum, "dass weniger drin ist zum gleichen Preis, sondern dass zum Teil auch die Qualität schlechter geworden ist", sagt Armin Valet von der Hamburger Verbraucherzentrale. Dass beispielsweise mehr Wasser in einem Streichfett enthalten sei, in einer Marzipanschokolade weniger Marzipan oder bei einem Tiefkühl-Rahmspinat statt 88 Prozent nur noch 67 Prozent Spinat. Und besonders bei Sonderangeboten sollten die Verbrauchen genau hinsehen, rät Valet.
Rechtlich auch für die Verbraucherzentrale Neuland
Die Reduzierung der Füllmenge als auch die Änderung der Rezeptur sei zwar legal, aber es gebe auch Fälle, bei denen die Verbraucherzentrale dagegen vorgehe. So habe beispielsweise eine Pflanzenmargarine die Füllmenge von 500 Gramm auf 400 Gramm reduziert, der Verpackungsbecher sei aber identisch geblieben. "Das ist aus unserer Sicht irreführend", sagt Valet.
Wie die Klage in einem solchen Fall ausgeht, könne man noch nicht sagen. Das Ganze sei auch für die Verbraucherzentrale Neuland. "Es gibt nicht viele Urteile, die da vergleichbar sind."
Verbraucherschützer fordern bessere Gesetze
Aber unabhängig davon "brauchen wir deutlich bessere Gesetzesrahmen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen." Packungen müssten prinzipiell voll sein und sollten nicht per se 30 Prozent Luft beinhalten dürfen. "Und wir wollen eine Kennzeichnung auf den Packungen", sagt Valet. In dieser Hinsicht gebe es Länder, die deutlich weiter seien als Deutschland. In Brasilien sei beispielsweise sei es vorgeschrieben, dass bei einer Reduzierung der Füllmenge sowohl die ursprüngliche, als auch die neue Füllmenge angezeigt sein muss.
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Ein Thema in "Guten Morgen" am 03.10.2023 auf SR 3 Saarlandwelle