Aufschrift auf einem Feuerwehrfahrzeug (Foto: pixabay/495756)

Freiwillige Feuerwehr und Job - Ist das vereinbar?

  29.04.2019 | 11:54 Uhr

Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr zu sein bedeutet, dies ehrenamtlich zu tun, aber auch einsatzbereit zu sein. Aber wie ist das mit dem Job zu vereinbaren? Kann man einfach den Arbeitsplatz für einem Brandeinsatz verlassen? Was sagen die Arbeitgeber?

In Saarbrücken hat man es in den letzten Wochen bei den Problemen in der Berufsfeuerwehr gemerkt: Die Freiwillige Feuerwehr ist wichtig. Hier mussten die Einheiten für die Berufsfeuerwehr einspringen, da sie wegen Krankmeldungen nicht einsatzfähig war.

Wie machen das ehrenamtliche Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen mit ihrem eigentlichen Job? Oder mit ihrer Familie? Bekommen sie das in Wirklichkeit immer unter einen Hut?

Audio

Alltag als Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr

Arbeit – Familie - Freiwillige Feuerwehr. Das alles unter einen Hut zu bringen ist nicht leicht. Manchmal geht das bis zur Erschöpfung. Es kann daher bei den Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen auch schon einmal vorkommen, dass sie nachts einfach zu müde sind und es einfach nicht schaffen zu einem Einsatz zu fahren. Oder dass sie direkt nach einem nächtlichen Einsatz zur Arbeit fahren.

Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wird ein Arbeitnehmer plötzlich während der Arbeitszeit angefordert und muss wegen eines Brandes den Arbeitsplatz verlassen, kann es zu betrieblichen Schwierikeiten kommen. In größeren Unternehmen kompensiert vielleicht ein Kollege das Fehlen wegen der Freiwilligen Feuerwehr. Aber in kleineren Betrieben oder in Verkaufsstätten, wo im Grunde die Verkaufskraft anwesend sein muss, sei dies extrem schwierig, sagt Florian Jung, Feuerwehrmann aus Sankt Ingbert.

Gesetzliche Regelung

Die Freistellung für einen Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr während der Arbeitszeit ist gut geregelt. Das Gesetz sieht zum Beispiel eine Lohnkostenerstattung vor, d.h. die Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen erhalten Gehalt auch während des Einsatzes. Die Arbeitgeber können sich diese Ausgabe von den Kommunen erstatten lassen. Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon ist zufrieden mit dieser Regelung: „Insofern haben wir Gottseidank relativ wenig Probleme mit mangelnden Freistellungen".

Es gibt aber auch Probleme

Martin Schlechter, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands VSU, sieht allerdings im Einzelfall Probleme. Es kann zum Beispiel zu Schwierigkeiten kommen, wenn ein Mitarbeiter kurz vor Schichtbeginn das Unternehmen um Freistellung bittet, um einen Bereitschaftsdienst in der Freiwilligen Feuerwehr zu übernehmen. Das Unternehmen reagiere dann schon mal mit Unverständnis, insbesondere dann, wenn dieser Bereitschaftsdienst darauf zurückzuführen ist, dass die Berufsfeuerwehr interne Probleme hat und ihre Einsatzfähigkeit nicht gegeben ist.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja