Eltern ohne Kita-Platz haben Anspruch auf Schadenersatz
Eltern haben seit dem seit 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Schwierig wird's, wenn Gemeinden ihnen keinen Kita-Platz anbieten können. In diesem Fall haben Eltern das Recht, Schadenersatz zu verlangen. Dies entschied der BGH und verwies einen Prozess dreier Mütter zurück an das Oberlandesgericht Dresden.
BGH-Urteil stärkt Elternrechte
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Eltern von Kleinkindern grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben, falls in ihrer Kommune Krippenplätze fehlen und sie deshalb ihre Arbeit nach einer Babypause nicht rechtzeitig wieder aufnehmen können. Geklagt hatten drei Mütter aus Leipzig, die gegenüber der Stadt einen Verdienstausfall in Höhe von insgesamt rund 15.100 Euro geltend gemacht hatten.
Über dieses Thema berichtete SR 1 am 21.10.2016 in der Sendung "Dein Vormittag im Saarland'.