Elektroschrott liegt in einem Container.  (Foto: picture alliance/dpa | Heiko Wolfraum)

Pfand, Elektrogeräte, Preise: Neue Regeln ab 1. Juli 2022

  01.07.2022 | 13:21 Uhr

Ab 1. Juli treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die sich auf die Geldbeutel von Verbraucher:innen auswirken.

Wegfall der EEG-Umlage

Nach mehr als 20 Jahren fällt die sogenannte EEG-Umlage weg, die Kunden über die Stromrechnung zahlen.


Pfandfreie Flaschen werden abgeschafft

Ab Juli wird es keine Einweg-Plastikflaschen mehr geben. Alle Getränkedosen und Einwegplastik werden pauschal mit 25 Cent Pfand versehen. Auch Fruchtgetränke und Alkoholische Mixgetränke in Flaschen müssen ab sofort recycelt werden.


Alte Elektrogeräte im Supermarkt abgeben

Größere Supermärkte, die regelmäßig Elektrogeräte im Sortiment haben, müssen alte Geräte annehmen. Somit können künftig beispielsweise alte Handys, elektrische Rasierer, Wasserkocher oder Toaster bei Aldi, Rewe, Lidl und Co. kostenlos abgegeben werden.


Einmalzahlung für Hartz-IV-Bezieher, einmalig mehr Kindergeld, Renten steigen an

Für erwachsene Hartz-IV-Bezieher gibt es im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I beträgt der Zuschlag 100 Euro. Wegen der gestiegenen Energiepreise wird das Kindergeld einmalig aufgestockt. Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt.


Mindestlohn erhöht sich schrittweise

Der Mindestlohn steigt mit Stichtag 1. Juli von 9,82 pro Stunde auf 10,45. Im Oktober folgt dann ein außerplanmäßiger Sprung auf 12 Euro pro Stunde. Die Renten wurden ebenfalls angepasst. In Ostdeutschland steigen sie um 6,12 Prozent, im Westen steigen die Altersbezüge um 5,35 Prozent.


Gesetz für faire Verbraucherverträge tritt in Kraft

Vom 1. Juli an wird es leichter, im Internet Verträge zu kündigen. Wenn ein Unternehmen über eine Webseite den Vertragsabschluss online anbietet, muss auch die Möglichkeit bestehen, über die Webseite auch wieder zu kündigen.


Rauchen wird teurer

Ab dem 1. Juli unterliegen erstmals auch die Substanzen für E-Zigaretten der Tabakbesteuerung. Ob die Flüssigkeiten nikotinhaltig sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle.


Weitere Informationen

Thema in der Sendung SR 1 - Deine Eins! am 1.7.2022.

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