Infos und Tipps rund um die ambulante Pflege
Viele trifft es plötzlich und unerwartet: Die Eltern, Großeltern oder andere Familienangehörige brauchen häusliche Pflege - und zwar so intensiv, dass die Familie es nicht mehr alleine schafft. Dann sind schnelle, kompetente Infos notwendig. Ein neues Infoportal www.pflegevertraege.de der Verbraucherzentrale bietet rechtliche Hintergründe und Handlungsempfehlungen rund um dieses Thema.
„Für die Pflege zuhause beauftragen viele Verbraucher ambulante Pflegedienste, ausländische Betreuungskräfte oder holen sich Hilfe durch sogenannte Alltags-unterstützende Angebote“, weiß Martin Nicolay, Jurist bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes. „Schließen sie mit Anbietern Verträge ab, stehen viele Betroffene jedoch vor einem Berg von Fragen und wissen oftmals gar nicht, wie es um ihre Rechte steht“, so der Berater weiter. Zudem seien die Verbraucher in ihrer aktuellen Lebenssituation häufig nicht in der Lage, die schwierige Vertragsmaterie zu prüfen. Zumal die oft vorformulierten Klauseln für Laien nicht immer leicht zu verstehen seien.
Mit dem neuen Informationsportal 'www.pflegevertraege.de' können die Betroffenen nun Antworten auf die häufigsten Fragen und viele weitere wertvolle Ratschläge ganz einfach per Mausklick erhalten. Zu den rechtlichen Hintergründen und Handlungsempfehlungen rund um die ambulante Pflege gehören unter anderem Tipps, worauf beim Abschluss von Pflege- und Betreuungsverträgen geachtet werden sollte. Auch darüber, welche Kosten und Kündigungsfristen rechtens sind und an wen sich die Betroffenen bei Problemen wenden können, beinhaltet die Internetseite.
weitere Infos und Beratung
Homepage: www.pflegevertraege.de
für das Saarland:
www.vz-saar.de/pflegevertraege
Info-Telefon: 0681 - 99 99 99 91
Montag: 9 - 13 Uhr
Mittwoch: 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 12 Uhr
Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Pflegeversicherung aus Sicht von Nicolay nur eine Art 'Teil-Kasko' ist, die nicht wirklich alle Leistungen abdeckt. Die Internetseite erklärt, was in der Einstufung des Pflegegrades der Pflegeversicherung inbegriffen ist und welche Zusatzleistungen darüber hinaus noch sinnvoll sind. Zudem stellt sich die Frage, wie flexibel die Verträge sein sollen und über welche Laufzeiten sie gehen sollen. Denn der Pflegebedarf ist ja nie statisch. Deshalb sollten sich die Betroffenen zunächst einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Das Portal ist Teil des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projektes 'Marktprüfung ambulante Pflegeverträge' der Verbraucherzentralen Saarland, Berlin und Brandenburg. Zudem gibt es ein Info-Telefon. Unter (06 81) 99 99 99 91 informieren die Mitarbeiter an folgenden Tagen unabhängig und vertraulich zu Verbraucherrechten in der ambulanten Pflege: Montag von 9 bis 13 Uhr, Mittwoch von 14 bis 18 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Die Verbraucherschützer prüfen auch die ambulanten Pflege- sowie Betreuungsverträge und mahnen im Einzelfall Anbieter ab. Wie zum Beispiel das Unternehmen 'Life Cure GmbH'. Die Firma hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt, dass sobald die Kosten für die Pflege teurer werden, die sogenannten Investitionskosten automatisch steigen. Darunter fallen Ausgaben, die den Betrieb des ambulanten Dienstes sicherstellen, wie zum Beispiel Büromieten oder Leasingkosten für Autos. Da die Koppelung der Investitions- an die Pflegekosten nicht rechtens ist, mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg das Unternehmen ab. Dieses hat sich nun verpflichtet, künftig auf die unzulässige Klausel zu verzichten.
Betroffene, deren ambulanten Pflegeverträge ähnliche Klauseln zu Investitionskosten enthalten, können sich an die Verbraucherzentrale wenden. Die E-Mail-Adresse lautet mail@pflegevertraege.de.
Über dieses Thema hat SR 1 auch in der Sendung "Dein Vormittag im Saarland" am 02.03.2017 berichtet.