Überstunden aus Luxemburg müssen doch versteuert werden

Überstunden aus Luxemburg müssen doch versteuert werden

Audio | 05.04.2024 | (c) SR

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Steuerfrei bleiben Überstunden für deutsche Grenzpendler, die in Luxemburg arbeiten, solange der Betrag den Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr nicht übersteigt. Das bestätigte das Finanzamt Trier dem SR.
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