Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Der Freispruch für einen 64-jährigen mutmaßlichen Reichsbürger aus Saarlouis wird vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dem SR, dass sie Revision eingelegt hat. Das Landgericht hatte den Mann wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung freigesprochen. Ihm war u.a.Volksverhetzung, Bedrohung und Beleidigung vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft will eine Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung erreichen. Von ihm gehe weiter eine Gefahr aus. Erst am Donnerstag gab es einen Polizeieinsatz. SAARTEXT vom 26.04.2025