OLG will Grundsatzurteil zu Blitzern
Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) will vom Bundesgerichtshof grundsätzlich klären lassen, ob Blitzermessungen ohne gespeicherte Rohdaten vor Gericht verwertet werden dürfen. Rohdaten sind die originalen Messwerte, z.B.zu Zeit, Abstand und Geschwindigkeit. Hintergrund ist ein Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs von 2019. Es besagt, dass ohne Rohdaten die Grundlage für eine faire Überprüfung fehle. Daher dürfen solche Messungen im Saarland nicht verwendet werden. In den anderen Bundesländern ist das anders. SAARTEXT vom 16.04.2025