Fußfesseln für Sexualstraftäter
Der Landtag will heute ein Gesetz verabschieden, das elektronische Fußfesseln für Sexualstraftäter vorsieht. Sie sollen dann eingesetzt werden, wenn ein Kontaktverbot nicht eingehalten wird. Damit sollen schwere Verbrechen verhindert werden, zum Beispiel an Ex-Partnern. Auslöser für das Gesetz ist unter anderem der Anstieg von gemeldeten Fällen häuslicher Gewalt im Saarland. Der Gesetzesentwurf wurde ursprünglich von der CDU eingebracht und von der SPD bestätigt. Somit wird das Gesetz heute voraussichtlich in zweiter Lesung beschlossen werden. SAARTEXT vom 19.02.2025