Beschäftigung Schwerbehinderter melden
Betriebe mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen bis spätestens 31.März der Agentur für Arbeit mitteilen, wie viele schwerbehinderte Menschen sie 2024 beschäftigten. Nach Angeben der Agentur für Arbeit sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, sei eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Ausgleichsabgabe habe sich zum 1.Januar 2024 erhöht. SAARTEXT vom 16.02.2025