Umzugswagen müssen getüvt sein
Umzugswagen bei Fastnachtsumzügen brauchen eine Bescheinigung der Verkehrssicherheit. Das hat das Verkehrsministerium bekräftigt. Es gehe z.B.um Aufbauten und die Beförderung von Personen. Der Leiter der Obersten Straßenverkehrsbehörde, Geisert, sagte, Sicherheitsstandards müssten eingehalten werden. Sonst würden in einem Unglücksfall die Fahrer der Wagen belangt. Das Ministerium hatte die seit 1989 geltende Regelung in einer Handreichung konkretisiert. Es geht u.a.um Ballustradenhöhen, die Personenanzahl auf den Wagen, Rutsch- und Trittfestigkeit. SAARTEXT vom 07.02.2025