Teilweises Alkoholverbot bei Umzügen
In sieben elsässischen Gemeinden ist kein hochprozentiger Alkohol mehr bei Karnevalsumzügen erlaubt. Das haben die Gemeinden beschlossen. Sie liegen zwischen Straßburg und Lauterburg. Über 18-prozentiger Alkohol ist auf Karnevalswägen verboten. Das soll den Alkoholmissbrauch eindämmen. Menschen die offensichtlich betrunken sind, sollen vom Umzug ausgeschlossen werden. Niedrigprozentiger Alkohol wie Bier ist weiterhin gestattet. Das Verbot gilt nur während des Umzugs. Die Gemeinden teilten mit, nach dem Umzug könne man feiern, wie man wolle. SAARTEXT vom 06.02.2025