559 Häftlinge dürfen wählen
Bei der kommenden Bundestagswahl sind im Saarland auch 559 der insgesamt 840 Häftlinge wahlberechtigt. Das hat das saarländische Justizministerium dem SR mitgeteilt. Auch wenn jemand wegen eines Verbrechens verurteilt wird, behält er in der Regel das aktive Wahlrecht. Nur bei bestimmten Taten kann es für zwei bis fünf Jahre aberkannt werden. Möglich ist das bei Staatsschutzdelikten, also Verbrechen gegen die Verfassung, den Bestand des Staates oder seine Sicherheit. Auf wie viele Gefangene das zutrifft, ist nicht bekannt. SAARTEXT vom 02.02.2025