Verteidiger weisen Mordvorwürfe zurück
Im Prozess um den Glasfasermord von Schmelz haben die Verteidiger der vier Angeklagten den Vorwurf des Mordes zurückgewiesen. Es habe bei der Tat keine Tötungsabsicht bestanden. Die Angeklagten hätten dem Opfer nur eine Lektion erteilen wollen, um die Familienehre zu retten. Deshalb komme maximal eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Frage. Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte in ihrem Antrag von einem "besonders verwerflichen Akt der Selbstjustiz" gesprochen. Sie fordert lebenslange Haftstrafen in allen vier Fällen. SAARTEXT vom 31.01.2025