Landtag lehnt AfD-Antrag zu Zulagen ab
Der Landtag hat einen Gesetzentwurf der AfD abgelehnt, bestimmte Zulagenzahlungen an Abgeordnete zu verbieten. SPD und CDU stimmten dagegen und argumentierten, die Begründung sei falsch. SPD und CDU zahlen parlamentarischen Geschäftsführern und Vizefraktionschefs Zulagen zu ihrer Abgeordnetendiät. Die AfD verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es lässt Zusatzzahlungen nur für Fraktionsvorsitzende zu. Die SPD betonte, das Verfassungsgericht habe nur für den Thüringer Landtag entschieden. Die CDU warf der AfD eine Neid-Debatte vor. SAARTEXT vom 22.01.2025