Vereine an Einsatzkosten beteiligen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben die beiden Polizeigewerkschaften, GdP und DPolG, im Saarland eine Beteiligung der Fußballvereine an den Einsatzkosten gefordert. Konkret geht es um die Mehrkosten, die anfallen, wenn die Polizei Probleme zwischen gewaltbereiten Fangruppen erwartet. Sie verstärkt dann im Vorfeld ihre Präsenz. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hatte gegen eine entsprechende Regelung in Bremen eine Beschwerde eingereicht. Die wurde nun abgewiesen. Die DFL ist für die Bundesliga und 2.Liga zuständig. SAARTEXT vom 14.01.2025