Flugplatz darf wieder genutzt werden

  03.01.2025 | 13:50 Uhr

Der Flugplatz in Bexbach darf wieder uneingeschränkt genutzt werden. Der Aero-Club teilte mit, der Bundesgerichtshof habe die Beschwerde eines Landwirts gegen das Berufungsurteil abgewiesen. Der BGH bestätigte, dass eine Revision abgelehnt wurde. Der Eigentümer eines 3 Meter breiten Streifens des Platzes hatte gegen die Nutzung geklagt. Das Oberlandesgericht gab dem Verein Recht. 2021 hatte er einen Rechtsstreit gegen eine andere Flächeneigentümerin gewonnen. Der Klub erklärte, beide müssten ihre Grundstücke dem 1960 gegründeten Flugplatz weiter zur Verfügung stellen. SAARTEXT vom 03.01.2025

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