Privates Feuerwerk/Keine Beschränkungen
Anders als in anderen deutschen Städten gibt es in saarländischen Kommunen beim Silvesterfeuerwerk für Privatpersonen keine besonderen Einschränkungen. Das ergab eine SR-Umfrage ergeben. Nach dem Sprengstoffgesetz dürfen Raketen, Böller oder Batterien aber nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gezündet werden. Auch an sehr brandempfindlichen Anlagen und Gebäuden wie Scheunen ist privates Feuerwerk untersagt. In anderen deutschen Städten gibt es Bereiche, in denen Feuerwerk untersagt ist, z.B.Trier. SAARTEXT vom 31.12.2024