Frist für Führerschein-Umtausch endet
Am 19.Januar endet die Frist für den Führerschein-Umtausch für Bürger und Bürgerinnen der Geburtsjahrgänge ab 1971. Sie gilt sowohl für Pkw- als auch für Motorradführerscheine (Klasse A). Betroffen sind Bürger, die einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen. Ziel ist, EU-weit fälschungssichere und einheitliche Führerscheine im Scheckkartenformat einzuführen. Wer nach Ablauf der Frist mit einem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld. Im Ausland drohen zudem Probleme, weil etwa die Weiterfahrt untersagt werden könnte. SAARTEXT vom 25.12.2024